Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 11.10.2011
Pressemitteilung vom: 11.10.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: ACHTUNG! Anmeldung unbedingt notwendig! Zeit: Mittwoch, 19. Oktober 2011, 14 bis 19.30 Uhr Ort: Bundesministerium der Finanzen, Matthias-Erzberger-Saal, Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin Öffentliche Anhörung zu dem 1.Gesetzentwurf der ...

[Deutscher Bundestag - 11.10.2011] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit


ACHTUNG! Anmeldung unbedingt notwendig!

Zeit: Mittwoch, 19. Oktober 2011, 14 bis 19.30 Uhr

Ort: Bundesministerium der Finanzen, Matthias-Erzberger-Saal, Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin

Öffentliche Anhörung zu dem
1.Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG)
BT-Drucksache 17/6906
2.Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Wirksamere Bedarfsplanung zur Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung
BT-Drucksache 17/3215
3.Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wirksame Strukturreformen für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung auf den Weg bringen
BT-Drucksache 17/7190

ACHTUNG! Anmeldung unbedingt notwendig!

Alle Medienvertreter, die an der Anhörung teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 18. Oktober 12 Uhr unter akkreditierung@bundestag.de anmelden (Vor- und Nachname, Redaktion) und beim Einlass den Presseausweis bzw. die Akkreditierung des Bundespresseamtes vorlegen.

Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!




Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

Firmenkontakt:
Deutscher Bundestag
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Tel.: +49 (0)30 227 0
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