13.10.2011 00:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Anleger des Clerical Medical sollten aktiv werden
Anleger des Clerical Medical sollten aktiv werdenKurzfassung: Betroffene, die durch den Abschluss von Verträgen mit der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd. einen Schaden erlitten haben könnten, sollten überprüfen lassen, ob ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht.
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 13.10.2011] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Es empfiehlt sich für Betroffene, etwaige Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Denn viele Versicherungsnehmer sollen durch irreführende Angaben über vermeintlich hohe Vergangenheitsrenditen aus den Policen getäuscht worden sein. Den Versicherungsnehmern soll zudem zu Hebelverträgen geraten worden sein und Versicherte sollen dann in Erwartung hoher Renditen Darlehen für Einzahlungen in die Versicherungsverträge aufgenommen haben.
Besonderes Augenmerk sollte der Anwalt bei der Überprüfung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs daher darauf richten, ob mit falschen Angaben zur Höhe der Renditen geworben wurde. Auch sollten Rechtsanwälte stets überprüfen, ob Risiken verschwiegen oder falsch dargestellt wurden.
Eine mögliche Falschberatung kann einen Schadensersatzanspruch des Anlegers auslösen, da der britischen Clerical Medical Investment Group Ltd. das Fehlverhalten der deutschen Vermittler zuzurechnen sein kann.
In Folge dessen haben sowohl das OLG Bamberg als auch das OLG Dresden zugunsten der geschädigten Versicherungsnehmer entschieden.
Da Schadensersatzansprüche allerdings stets eine Frage des Einzelfalls sind, sollten sich Betroffene an eine Kanzlei wenden, die mit dem Kapitalmarktrecht vertraut ist.
Zu beachten ist, dass Schadensersatzansprüche verjähren. Betroffene sollten daher nicht zu lange warten, bevor sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, sondern ihre etwaigen Ansprüche und die Erfolgsaussichten für deren Geltendmachung zeitnah überprüfen lassen.
http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html
Besonderes Augenmerk sollte der Anwalt bei der Überprüfung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs daher darauf richten, ob mit falschen Angaben zur Höhe der Renditen geworben wurde. Auch sollten Rechtsanwälte stets überprüfen, ob Risiken verschwiegen oder falsch dargestellt wurden.
Eine mögliche Falschberatung kann einen Schadensersatzanspruch des Anlegers auslösen, da der britischen Clerical Medical Investment Group Ltd. das Fehlverhalten der deutschen Vermittler zuzurechnen sein kann.
In Folge dessen haben sowohl das OLG Bamberg als auch das OLG Dresden zugunsten der geschädigten Versicherungsnehmer entschieden.
Da Schadensersatzansprüche allerdings stets eine Frage des Einzelfalls sind, sollten sich Betroffene an eine Kanzlei wenden, die mit dem Kapitalmarktrecht vertraut ist.
Zu beachten ist, dass Schadensersatzansprüche verjähren. Betroffene sollten daher nicht zu lange warten, bevor sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, sondern ihre etwaigen Ansprüche und die Erfolgsaussichten für deren Geltendmachung zeitnah überprüfen lassen.
http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html
Weitere Informationen
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
13.04.2012 KanAm Grundinvest wird nicht wieder geöffnet
13.04.2012 Db Immoflex wird liquidiert
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Michael Rainer
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/26521GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-llp-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Anleger des Clerical Medical sollten aktiv werden" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Anleger des Clerical Medical sollten aktiv werden" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.