Anleger des Clerical Medical sollten aktiv werden

Anleger des Clerical Medical sollten aktiv werden
Kurzfassung: Betroffene, die durch den Abschluss von Verträgen mit der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd. einen Schaden erlitten haben könnten, sollten überprüfen lassen, ob ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht.
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[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 13.10.2011] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Es empfiehlt sich für Betroffene, etwaige Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Denn viele Versicherungsnehmer sollen durch irreführende Angaben über vermeintlich hohe Vergangenheitsrenditen aus den Policen getäuscht worden sein. Den Versicherungsnehmern soll zudem zu Hebelverträgen geraten worden sein und Versicherte sollen dann in Erwartung hoher Renditen Darlehen für Einzahlungen in die Versicherungsverträge aufgenommen haben.
Besonderes Augenmerk sollte der Anwalt bei der Überprüfung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs daher darauf richten, ob mit falschen Angaben zur Höhe der Renditen geworben wurde. Auch sollten Rechtsanwälte stets überprüfen, ob Risiken verschwiegen oder falsch dargestellt wurden.
Eine mögliche Falschberatung kann einen Schadensersatzanspruch des Anlegers auslösen, da der britischen Clerical Medical Investment Group Ltd. das Fehlverhalten der deutschen Vermittler zuzurechnen sein kann.
In Folge dessen haben sowohl das OLG Bamberg als auch das OLG Dresden zugunsten der geschädigten Versicherungsnehmer entschieden.
Da Schadensersatzansprüche allerdings stets eine Frage des Einzelfalls sind, sollten sich Betroffene an eine Kanzlei wenden, die mit dem Kapitalmarktrecht vertraut ist.
Zu beachten ist, dass Schadensersatzansprüche verjähren. Betroffene sollten daher nicht zu lange warten, bevor sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, sondern ihre etwaigen Ansprüche und die Erfolgsaussichten für deren Geltendmachung zeitnah überprüfen lassen.

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