Klageverfahren des "Boot-Kameramanns vertagt
- Pressemitteilung der Firma Südwestrundfunk (SWR), 13.10.2011
Pressemitteilung vom: 13.10.2011 von der Firma Südwestrundfunk (SWR) aus Stuttgart
Kurzfassung: Stuttgart. Das Landgericht Stuttgart hat das Klageverfahren wegen Nachvergütung, das der Chefkameramann der Filmproduktion "Das Boot", Jost Vacano, gegen den Südwestrundfunk (SWR) und sieben weitere ARD-Anstalten wegen der Ausstrahlungen des Films ...
[Südwestrundfunk (SWR) - 13.10.2011] Klageverfahren des "Boot"-Kameramanns vertagt
Stuttgart. Das Landgericht Stuttgart hat das Klageverfahren wegen Nachvergütung, das der Chefkameramann der Filmproduktion "Das Boot", Jost Vacano, gegen den Südwestrundfunk (SWR) und sieben weitere ARD-Anstalten wegen der Ausstrahlungen des Films angestrengt hat, vertagt.
Am Donnerstag, 13. Oktober 2011, verkündete der Vorsitzende den Spruch der 17. Zivilkammer, wonach das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine vor dem Landgericht München anhängige Klage ausgesetzt wird, die Vacano nach dem sogenannten "Bestsellerparagrafen" u.a. gegen die Filmproduzentin erhoben hat. Das Stuttgarter Gericht hatte schon in der mündlichen Verhandlung am 27. Juli 2011 zu erkennen gegeben, dass im Zusammenhang mit dem "Bestsellerparagrafen" viele Rechtsfragen noch ungeklärt sind, und dass es für seine Entscheidung darauf ankommen könnte, ob Vacano in dem Münchner Verfahren eventuell weitere Zahlungen zugesprochen werden. Damit ist die Entscheidung in dem vorliegenden Rechtsstreit in weite Ferne gerückt.
Der SWR und die übrigen beklagten ARD-Anstalten gehen allerdings davon aus, dass die gegen sie erhobenen Ansprüche in jedem Fall unbegründet sind, weil sie für die Sendungen des Films Lizenzzahlungen in Millionenhöhe geleistet und daher keine unangemessenen Vorteile aus der Nutzung des Films gezogen haben.
Stuttgart. Das Landgericht Stuttgart hat das Klageverfahren wegen Nachvergütung, das der Chefkameramann der Filmproduktion "Das Boot", Jost Vacano, gegen den Südwestrundfunk (SWR) und sieben weitere ARD-Anstalten wegen der Ausstrahlungen des Films angestrengt hat, vertagt.
Am Donnerstag, 13. Oktober 2011, verkündete der Vorsitzende den Spruch der 17. Zivilkammer, wonach das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine vor dem Landgericht München anhängige Klage ausgesetzt wird, die Vacano nach dem sogenannten "Bestsellerparagrafen" u.a. gegen die Filmproduzentin erhoben hat. Das Stuttgarter Gericht hatte schon in der mündlichen Verhandlung am 27. Juli 2011 zu erkennen gegeben, dass im Zusammenhang mit dem "Bestsellerparagrafen" viele Rechtsfragen noch ungeklärt sind, und dass es für seine Entscheidung darauf ankommen könnte, ob Vacano in dem Münchner Verfahren eventuell weitere Zahlungen zugesprochen werden. Damit ist die Entscheidung in dem vorliegenden Rechtsstreit in weite Ferne gerückt.
Der SWR und die übrigen beklagten ARD-Anstalten gehen allerdings davon aus, dass die gegen sie erhobenen Ansprüche in jedem Fall unbegründet sind, weil sie für die Sendungen des Films Lizenzzahlungen in Millionenhöhe geleistet und daher keine unangemessenen Vorteile aus der Nutzung des Films gezogen haben.
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Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel.: 0711/929-1030, E-Mail: wolfgang.utz@swr.de
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