Pressemitteilung zum 5. EU-weiten Tag gegen Menschenhandel am 18.10.2011 - Der KOK fordert:Opferrechte stärken! Menschenhandel bekämpfen!
- Pressemitteilung der Firma KOK e.V., 17.10.2011
Pressemitteilung vom: 17.10.2011 von der Firma KOK e.V. aus Berlin
Kurzfassung: Der KOK fordert: Opferrechte stärken! Menschenhandel bekämpfen! Am heutigen Tag, dem 18. Oktober 2011, jährt sich zum fünften Mal der EU-weite Tag gegen Menschenhandel. Dies bietet Anlass zu fragen, ob sich die Situation für die Betroffenen ...
[KOK e.V. - 17.10.2011] Pressemitteilung zum 5. EU-weiten Tag gegen Menschenhandel am 18.10.2011
Der KOK fordert:
Opferrechte stärken! Menschenhandel bekämpfen!
Am heutigen Tag, dem 18. Oktober 2011, jährt sich zum fünften Mal der EU-weite Tag gegen Menschenhandel. Dies bietet Anlass zu fragen, ob sich die Situation für die Betroffenen in den letzten Jahren verbessert hat.
Leider wird im Kampf gegen Menschenhandel oftmals außer Acht gelassen, dass die Rechte und die angemessene Stärkung der Betroffenen im Mittelpunkt stehen müssen. Der KOK begrüßt, dass in Deutschland verbindliche gesetzliche Regelungen zur Unterstützung von Betroffenen existieren. Der Umfang der Leistungen bleibt jedoch auch noch im Jahr 2011 hinter den Bedürfnissen gehandelter Menschen zurück. Aus Sicht des KOK bestehen zudem auch heute noch in den gesetzlichen Regelungen gravierende Lücken.
Beispielhaft zu nennen ist hier die Situation von Betroffenen aus anderen EU-Ländern: Für sie existieren praktisch keine einheitlichen Regelungen für die Zahlung von Unterstützungsleistungen. Spezialisierte Fachberatungsstellen berichten, dass zum Teil innerhalb eines Bundeslandes oder sogar innerhalb einer Kommune unterschiedliche Vergabepraxen herrschen. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf, denn EU-BürgerInnen machen inzwischen die größte Gruppe der Betroffenen von Menschenhandel aus.
"Auf den Punkt gebracht heißt dies, dass es für gehandelte Menschen aus EU-Ländern seit Jahren keine sichere Grundlage für die Alimentierung gibt – anders als bei Betroffenen aus Nicht-EU-Staaten. Der Zufall des Aufenthaltsorts entscheidet über die finanzielle Qualität ihrer Unterstützung, die zum Teil noch niedriger als das geltende Existenzminimum nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausfällt. Die Situation ist absurd, es müssen dringend einheitliche Lösungen her!" sagte Vorstandsmitglied Ulrike Gatzke.
Dabei kann es sich aus Sicht des KOK nicht um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Betroffene aus Nicht-EU-Staaten erhalten, handeln. Der KOK kritisiert seit Langem, dass diese keine angemessene und bedarfsgerechte Unterstützung ermöglichen. Das Asylbewerberleistungsgesetz deckt sowohl die Kosten für die Unterbringung als auch die medizinische Versorgung, Therapien und für den Lebensunterhalt nur völlig unzureichend ab.
"Traumatisierte Betroffene benötigen oft therapeutische Unterstützung, um sich zu stabilisieren. Therapeutische Leistungen sind jedoch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur im Einzelfall möglich. Wir, die Fachberatungsstellen, stehen daher jedes Mal vor der Frage, wie wir die Betroffenen bedarfsgerecht unterstützen können und woher wir das Geld nehmen sollen", so Claudia Lutsch, Vorstandsmitglied des KOK.
Wir fordern die deutsche Politik anlässlich des 5. EU-weiten Tages gegen Menschenhandel daher auf, zu handeln und diese gravierenden Gesetzeslücken endlich zu schließen!
V.i.S.d.P. und Rückfragen an:
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im
Migrationsprozess e.V.
Kurfürstenstr. 33
10785 Berlin
Tel.: 030 / 26 39 11 76
Fax: 030 / 26 39 11 86
E-Mail : info@kok-buero.de
www.kok-buero.de
Ansprechpartnerin: Naile Tanis, Geschäftsführerin
Weitere Informationen zum Thema: www.kok-buero.de
Berlin, 18.10.2011
Der KOK fordert:
Opferrechte stärken! Menschenhandel bekämpfen!
Am heutigen Tag, dem 18. Oktober 2011, jährt sich zum fünften Mal der EU-weite Tag gegen Menschenhandel. Dies bietet Anlass zu fragen, ob sich die Situation für die Betroffenen in den letzten Jahren verbessert hat.
Leider wird im Kampf gegen Menschenhandel oftmals außer Acht gelassen, dass die Rechte und die angemessene Stärkung der Betroffenen im Mittelpunkt stehen müssen. Der KOK begrüßt, dass in Deutschland verbindliche gesetzliche Regelungen zur Unterstützung von Betroffenen existieren. Der Umfang der Leistungen bleibt jedoch auch noch im Jahr 2011 hinter den Bedürfnissen gehandelter Menschen zurück. Aus Sicht des KOK bestehen zudem auch heute noch in den gesetzlichen Regelungen gravierende Lücken.
Beispielhaft zu nennen ist hier die Situation von Betroffenen aus anderen EU-Ländern: Für sie existieren praktisch keine einheitlichen Regelungen für die Zahlung von Unterstützungsleistungen. Spezialisierte Fachberatungsstellen berichten, dass zum Teil innerhalb eines Bundeslandes oder sogar innerhalb einer Kommune unterschiedliche Vergabepraxen herrschen. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf, denn EU-BürgerInnen machen inzwischen die größte Gruppe der Betroffenen von Menschenhandel aus.
"Auf den Punkt gebracht heißt dies, dass es für gehandelte Menschen aus EU-Ländern seit Jahren keine sichere Grundlage für die Alimentierung gibt – anders als bei Betroffenen aus Nicht-EU-Staaten. Der Zufall des Aufenthaltsorts entscheidet über die finanzielle Qualität ihrer Unterstützung, die zum Teil noch niedriger als das geltende Existenzminimum nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausfällt. Die Situation ist absurd, es müssen dringend einheitliche Lösungen her!" sagte Vorstandsmitglied Ulrike Gatzke.
Dabei kann es sich aus Sicht des KOK nicht um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Betroffene aus Nicht-EU-Staaten erhalten, handeln. Der KOK kritisiert seit Langem, dass diese keine angemessene und bedarfsgerechte Unterstützung ermöglichen. Das Asylbewerberleistungsgesetz deckt sowohl die Kosten für die Unterbringung als auch die medizinische Versorgung, Therapien und für den Lebensunterhalt nur völlig unzureichend ab.
"Traumatisierte Betroffene benötigen oft therapeutische Unterstützung, um sich zu stabilisieren. Therapeutische Leistungen sind jedoch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur im Einzelfall möglich. Wir, die Fachberatungsstellen, stehen daher jedes Mal vor der Frage, wie wir die Betroffenen bedarfsgerecht unterstützen können und woher wir das Geld nehmen sollen", so Claudia Lutsch, Vorstandsmitglied des KOK.
Wir fordern die deutsche Politik anlässlich des 5. EU-weiten Tages gegen Menschenhandel daher auf, zu handeln und diese gravierenden Gesetzeslücken endlich zu schließen!
V.i.S.d.P. und Rückfragen an:
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im
Migrationsprozess e.V.
Kurfürstenstr. 33
10785 Berlin
Tel.: 030 / 26 39 11 76
Fax: 030 / 26 39 11 86
E-Mail : info@kok-buero.de
www.kok-buero.de
Ansprechpartnerin: Naile Tanis, Geschäftsführerin
Weitere Informationen zum Thema: www.kok-buero.de
Berlin, 18.10.2011
Über KOK e.V.:
Der KOK e.V. ist ein Zusammenschluss von bundesweit 38 Organisationen. Wir engagieren uns auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene, Frauenhandel zu bekämpfen und setzen uns für die Verwirklichung der Menschenrechte von Migrantinnen ein. Der KOK e.V. vertritt die Interessen seiner Migliedsorganisationen und kämpft für die Rechte der Betroffenen von Frauenhandel durch politische Arbeit, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.
Firmenkontakt:
V.i.S.d.P. und Rückfragen an:
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im
Migrationsprozess e.V.
Kurfürstenstr. 33
10785 Berlin
Tel.: 030 / 26 39 11 76
Fax: 030 / 26 39 11 86
E-Mail : info@kok-buero.de
www.kok-buero.de
Ansprechpartnerin: Naile Tanis, Geschäftsführerin
Weitere Informationen zum Thema: www.kok-buero.de
Berlin, 18.10.2011
Der KOK e.V. ist ein Zusammenschluss von bundesweit 38 Organisationen. Wir engagieren uns auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene, Frauenhandel zu bekämpfen und setzen uns für die Verwirklichung der Menschenrechte von Migrantinnen ein. Der KOK e.V. vertritt die Interessen seiner Migliedsorganisationen und kämpft für die Rechte der Betroffenen von Frauenhandel durch politische Arbeit, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.
Firmenkontakt:
V.i.S.d.P. und Rückfragen an:
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im
Migrationsprozess e.V.
Kurfürstenstr. 33
10785 Berlin
Tel.: 030 / 26 39 11 76
Fax: 030 / 26 39 11 86
E-Mail : info@kok-buero.de
www.kok-buero.de
Ansprechpartnerin: Naile Tanis, Geschäftsführerin
Weitere Informationen zum Thema: www.kok-buero.de
Berlin, 18.10.2011
Die Pressemeldung "Pressemitteilung zum 5. EU-weiten Tag gegen Menschenhandel am 18.10.2011 - Der KOK fordert:Opferrechte stärken! Menschenhandel bekämpfen!" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Pressemitteilung zum 5. EU-weiten Tag gegen Menschenhandel am 18.10.2011 - Der KOK fordert:Opferrechte stärken! Menschenhandel bekämpfen!" ist KOK e.V..