4.132 Asylanträge im September 2011

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 18.10.2011
Pressemitteilung vom: 18.10.2011 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin

Kurzfassung: Im September 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.132 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 105 Personen (2,6 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2010 sank die ...

[Bundesministerium des Innern (BMI) - 18.10.2011] 4.132 Asylanträge im September 2011


Im September 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.132 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 105 Personen (2,6 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2010 sank die Zahl der Asylbewerber um 403 Personen (-8,9 Prozent).
564 Personen erhielten im September 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (19,0 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 221 Personen (7,4 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im September 2011 4.132 Personen (Vormonat 4.027 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 105
(2,6 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (September 2010: 4.535 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im September 2011 um 403 (-8,9 Prozent) gesunken.
Hauptherkunftsländer im September 2011 waren:
Zum Vergleich
Juli August September
1. Afghanistan 693 806 659
2. Irak 497 536 546
3. Iran 279 321 379
4. Syrien 205 311 301
5. Pakistan 192 238 289
6. Serbien 82 137 286
7. Kosovo 66 129 151
8. Russische Föderation 189 200 139
9. Somalia 97 73 116
10. Türkei 138 128 115

Neben den 4.132 Erstanträgen wurden im September 2011 787 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.
Im September 2011 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.976 Personen (Vormonat: 3.364) entschieden.
Insgesamt 564 Personen (19,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 50 Personen (1,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 514 Personen (17,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im September 2011 bei 221 Personen (7,4 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.545 Personen (51,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 646 Personen (21,7 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis September 2011 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis September 2011 haben insgesamt 32.432 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (27.670 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 4.762 Personen
(17,2 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis September 2011:
1. Afghanistan 6.094 Personen
2. Irak 4.496 Personen
3. Iran 2.358 Personen
4. Serbien 2.198 Personen
5. Syrien 1.916 Personen
6. Pakistan 1.394 Personen
7. Russ. Föderation 1.221 Personen
8. Türkei 1.180 Personen
9. Kosovo 1.027 Personen
10. Mazedonien 742 Personen

Neben den 32.432 Erstanträgen wurden insgesamt 4.675 Folgeanträge ge-stellt.
Im Zeitraum von Januar bis September 2011 hat das Bundesamt 32.680 Entscheidungen (Vorjahr: 33.662) getroffen.
Insgesamt 5.404 Personen (16,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 494 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.910 Personen (15,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis September 2011 bei 2.020 Personen (6,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 17.885 Personen (54,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 7.371 Personen (22,6 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende August 2011 28.302, darunter 24.894 Erstanträge und 3.408 Folgeanträge (Vormonat: 26.275 anhängige Verfahren, davon 23.255 Erst- und 3.020 Folgeanträge).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.


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