Internet-Enquete: Keine Mehrheit gegen gesetzliche Verankerung der Netzneutralitaet

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 18.10.2011
Pressemitteilung vom: 18.10.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum Beschluss der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" ueber den Themenbereich "Netzneutralitaet" erklaeren der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann und der von der SPD-Bundestagsfraktion benannte ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 18.10.2011] Internet-Enquete: Keine Mehrheit gegen gesetzliche Verankerung der Netzneutralitaet


Zum Beschluss der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" ueber den Themenbereich "Netzneutralitaet"
erklaeren der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann und der von der SPD-Bundestagsfraktion benannte Sachverstaendige Alvar Freude:

Die Regierungskoalition ist mit ihrer Ablehnung einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralitaet in der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft"
gescheitert. Trotz ihrer nominellen Stimmenmehrheit konnte die Koalition den von ihr favorisierten Entwurf der Handlungsempfehlungen nicht durchsetzen. Die Sachverstaendigen unterstuetzen mit Mehrheit den Vorschlag der SPD und der beiden anderen Oppositionsfraktionen fuer eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralitaet, so dass es am Ende zu einem Patt von 17 zu
17 Stimmen kam. Deshalb wird es zwei alternative Handlungsempfehlungen der Kommission als Sondervoten geben.

Die SPD-Fraktion hat sich fuer eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralitaet ausgesprochen und Anfang April einen Entschliessungsantrag dazu in den Bundestag eingebracht: Der Charakter des Internet als freies und offenes Medium muss bewahrt und gestaerkt werden. Auf Grundlage der Netzneutralitaet hat sich das Internet als Innovationsmotor fuer die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung erwiesen.
Durch den gleichberechtigten Datentransport bestehen optimale Teilhabebedingungen und geringe Marktzugangsbarrieren, weil neue Anwendungen kostenguenstig im Netz eingestellt und von den Nutzern frei abgerufen werden koennen. Deshalb wollen wir das Prinzip der Netzneutralitaet gesetzlich absichern. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aenderung des Telekommunikationsrechts ist unzureichend und sollte im laufenden Gesetzgebungsverfahren deutlich nachgebessert werden.
Dies haben sowohl der Bundesrat als auch die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission fuer Forschung und Innovation (EFI) angemahnt.

Die Handlungsempfehlung der SPD, der Sachverstaendigen und der beiden anderen Oppositionsfraktionen enthaelt eine Vielzahl konkreter Empfehlungen zur gesetzlichen Absicherung der Netzneutralitaet. Diese soll als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verankert und dort definiert werden.
Kern der Netzneutralitaet ist auch weiterhin der Gleichbehandlungsgrundsatz, weshalb ein ausdrueckliches Diskriminierungsverbot fuer den Datentransport erforderlich ist.
Das so genannte Any-to-any-Prinzip soll festgeschrieben werden, wonach jeder grundsaetzlich Zugang zu jedem Inhalt im Internet haben und Inhalte selbst anbieten kann.

Netzwerkmanagement soll weiterhin moeglich sein, um die Funktionsfaehigkeit der Netze zu sichern oder dafuer zu sorgen, dass zeitkritische Dienste auch in Ueberlastungssituationen in der erforderlichen Qualitaet bei den Endkunden ankommen.
Allerdings darf dies keinesfalls zur Verdraengung des heute bekannten so genannten Best-Effort-Internet fuehren, das vielmehr weiter ausgebaut werden muss.

Die Bundesnetzagentur soll beauftragt werden, die Einhaltung der Netzneutralitaet und eine ausreichende Best-Effort-Qualitaet im Internet wirksam zu sichern. So soll sie auch angemessene Mindestqualitaetsstandards fuer die Durchleitung von Datenpaketen festlegen koennen und einen jaehrlichen Bericht zum Stand der Netzneutralitaet erstellen. Bei Verstoessen gegen Netzneutralitaet sollen Kunden ergaenzend ein Sonderkuendigungsrecht erhalten.

Durch eine auf diese Weise gesetzlich verankerte Netzneutralitaet koennen Freiheit, Teilhabe und Innovationskraft im Netz miteinander verbunden und abgesichert werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird bei der am Donnerstag anstehenden abschliessenden Beratung der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes weiterhin darauf draengen.


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