Verlauf von GBW-Wohnungen

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 18.10.2011
Pressemitteilung vom: 18.10.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Joachim Herrmann: "Verkauf der GBW-Wohnungen muss sozialverträglich sein – Wohnraum auch für einkommensschwächere Mieter erhalten" Innenminister Joachim Herrmann hat unterstrichen, dass bei einem möglichen Verkauf der GBW-Wohnungen durch die ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 18.10.2011] Verlauf von GBW-Wohnungen


Joachim Herrmann: "Verkauf der GBW-Wohnungen muss sozialverträglich sein – Wohnraum auch für einkommensschwächere Mieter erhalten"

Innenminister Joachim Herrmann hat unterstrichen, dass bei einem möglichen Verkauf der GBW-Wohnungen durch die Bayern LB auch soziale Aspekte ausreichend berücksichtigt werden müssen: "Wohnungen dürfen keine Spekulationsobjekte werden. Hier geht es auch um das Lebensumfeld von zigtausenden Mietern. Deswegen müssen bei einem Verkauf der GBW-Wohnungen soziale Aspekte angemessen berücksichtigt werden." Der Schutz der berechtigten Interessen der Mieter sei unverzichtbar und dürfe hinter den wirtschaftlichen Interessen an einem Verkauf nicht zurückstehen. Der Innenminister: "Auch nach einem eventuellen Verkauf der GBW müssen weiterhin kostengünstige Wohnungen für finanziell einkommensschwächere Haushalte zur Verfügung stehen." Der GBW gehören in Bayern knapp 34.000 Wohnungen, darunter rund 10.000 Wohnungen in München sowie 5.000 Wohnungen in Nürnberg und Erlangen.

Es sei das erklärte Ziel der Bayerischen Staatsregierung, dass auch in Ballungsräumen der Wohnraum dauerhaft erschwinglich bleibe. Deshalb halte Bayern die Wohnraumförderung auf hohem Niveau. Herrmann: "2011 stehen in Bayern 205 Millionen Euro zur Verfügung, die zu einem erheblichen Teil in den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen in Ballungsräumen fließen. Im bayerischen Wohnungsbauprogramm sind die Grundlagen und Voraussetzungen der Förderung so ausgelegt, dass die neu gebauten und modernisierten Wohnungen insbesondere Haushalten mit kleinerem Einkommen zu Gute kommen." Die Höhe und vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens hingen unter anderem von der Dauer der Belegungsbindung ab, also davon, wie lange sich der Eigentümer verpflichtet, die Wohnungen an Haushalte mit geringem Einkommen zu vermieten. Die Mieter einer so geförderten Wohnung erhielten zudem eine Zusatzförderung, die die Differenz zwischen der zulässigen Miete und der nach seinem Einkomm!
en zumutbaren Miete ausgleiche. Herrmann appellierte an die Wohnungsbauunternehmen, weiter in die Ballungsräume zu investieren und die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.


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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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