EuGH faellt vernuenftiges Urteil ohne negative Auswirkungen fuer Stammzellforschung
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 18.10.2011
Pressemitteilung vom: 18.10.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlaesslich der Entscheidung des Europaeische Gerichtshofs ueber die Patentierbarkeit von embryonalen Stammzellen erklaert der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Roespel: Der menschliche Koerper in den ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 18.10.2011] EuGH faellt vernuenftiges Urteil ohne negative Auswirkungen fuer Stammzellforschung
Anlaesslich der Entscheidung des Europaeische Gerichtshofs ueber die Patentierbarkeit von embryonalen Stammzellen erklaert der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Roespel:
Der menschliche Koerper in den einzelnen Phasen seiner Entwicklung ist nicht patentierbar. Diese Formulierung der sogenannten Biopatentrichtlinie ist vom Europaeischen Gerichtshof bestaetigt worden.
Diese Entscheidung ist folgerichtig. Ein Patent sichert dem Patentinhaber das wirtschaftliche Alleinverwertungsrecht fuer eine Erfindung. Menschliches Leben - und embryonale Stammzellen entstammen einem menschlichen Embryo - aber kann und darf aus ethischen Gruenden nicht patentiert werden.
Negative Auswirkungen auf die Forschung mit Stammzellen sehe ich hingegen nicht. Denn Stammzellforschung in Deutschland wird nach wie vor ueberwiegend oeffentlich gefoerdert, und das wird mit und ohne Patente noch lange so bleiben. Dass aber menschliche embryonale Stammzellen nicht patentierbar sind, ist zu begruessen.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
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Der menschliche Koerper in den einzelnen Phasen seiner Entwicklung ist nicht patentierbar. Diese Formulierung der sogenannten Biopatentrichtlinie ist vom Europaeischen Gerichtshof bestaetigt worden.
Diese Entscheidung ist folgerichtig. Ein Patent sichert dem Patentinhaber das wirtschaftliche Alleinverwertungsrecht fuer eine Erfindung. Menschliches Leben - und embryonale Stammzellen entstammen einem menschlichen Embryo - aber kann und darf aus ethischen Gruenden nicht patentiert werden.
Negative Auswirkungen auf die Forschung mit Stammzellen sehe ich hingegen nicht. Denn Stammzellforschung in Deutschland wird nach wie vor ueberwiegend oeffentlich gefoerdert, und das wird mit und ohne Patente noch lange so bleiben. Dass aber menschliche embryonale Stammzellen nicht patentierbar sind, ist zu begruessen.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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