Grauer Kapitalmarkt: Chance von Schwarz-Gelb vertan

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 19.10.2011
Pressemitteilung vom: 19.10.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der zuständige Berichterstatter der ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 19.10.2011] Grauer Kapitalmarkt: Chance von Schwarz-Gelb vertan


Zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling:

Mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts wird es nicht gelingen, den Grauen Kapitalmarkt mit seinen teils hochriskanten Anlagemodellen in Deutschland umfassend und nachhaltig zu regulieren. Zwar gibt es in Teilbereichen - etwa bei der Produktregulierung - Fortschritte. Bei der Regulierung der Vertriebsseite klaffen jedoch erhebliche Lücken, obwohl die Mängel bei der Vermittlerqualifikation und der Beratungsqualität offenkundig sind. Zu der von den Sachverständigen eindringlich geforderten Korrektur der Aufsichtsstruktur konnte sich die Koalition erwartungsgemäß nicht durchringen. Die Gewerbeämter werden jedenfalls mit dieser Aufgabe überfordert sein. Das Gesetz bleibt so ein zahnloser Tiger. Schwarz-
Gelb vergibt erneut eine Chance zu einem einheitlichen und umfassenden Anlegerschutz in Deutschland.

Verschärft wird das Problem durch den zu weitreichenden Bestandsschutz für bereits tätige Vermittler. Konkret heißt das: Wer heute 30 Jahre alt ist, kann noch 35 Jahre ohne Sachkundenachweis tätig sein.

So wird das Problem fehlender oder unzureichender Ausbildung von Vermittlern für die kommenden Jahrzehnte fortgeschrieben.

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt diese allzu großzügige "Alte-Hasen-
Regelung" ab. Mit einer angemessenen Härtefallregelung kann in Fällen tatsächlich langjähriger Tätigkeit der erworbenen Qualifikation und Erfahrung Rechnung getragen werden.


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