Teilnahme des Petitionsausschusses am 8. Nationalseminar des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragen in Kopenhagen
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 19.10.2011
Pressemitteilung vom: 19.10.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Für den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nimmt an dem 8. Nationalseminar der Bürgerbeauftragten Europas vom 20. bis 22. Oktober 2011 der Stellvertretenden Vorsitzende Gero Storjohann teil. Einer der drei Seminarblöcke, die dort ...
[Deutscher Bundestag - 19.10.2011] Teilnahme des Petitionsausschusses am 8. Nationalseminar des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragen in Kopenhagen
Für den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nimmt an dem 8. Nationalseminar der Bürgerbeauftragten Europas vom 20. bis 22. Oktober 2011 der Stellvertretenden Vorsitzende Gero Storjohann teil.
Einer der drei Seminarblöcke, die dort diskutiert werden, befasst sich mit dem Thema der Überbrückung der Kluft zwischen der EU und ihren Bürgern. Innerhalb dieses Blocks wird Gero Storjohann zu der Europäischen Bürgerinitiative sprechen. Im Anschluss findet auch hierüber eine Diskussion statt.
Die Verordnung zur Europäische Bürgerinitiative wurde 2010 von der EU-Kommission ausgearbeitet. Im Oktober 2010 stimmte das Europäische Parlament mit 628 Ja zu 15 Nein bei 24 Enthaltungen für die Verordnung. Der Europäische Rat billigte die Verordnung im Februar 2011, so dass ab dem 1. April 2012 Initiativen bei der Kommission eingereicht werden können.
Erhält eine Bürgerinitiative 1 Mio. Unterstützungen aus 7 Unionsstaaten, kann sie die Kommission auffordern ein Gesetzesvorschlag im Sinne des Anliegens zu starten.
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Für den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nimmt an dem 8. Nationalseminar der Bürgerbeauftragten Europas vom 20. bis 22. Oktober 2011 der Stellvertretenden Vorsitzende Gero Storjohann teil.
Einer der drei Seminarblöcke, die dort diskutiert werden, befasst sich mit dem Thema der Überbrückung der Kluft zwischen der EU und ihren Bürgern. Innerhalb dieses Blocks wird Gero Storjohann zu der Europäischen Bürgerinitiative sprechen. Im Anschluss findet auch hierüber eine Diskussion statt.
Die Verordnung zur Europäische Bürgerinitiative wurde 2010 von der EU-Kommission ausgearbeitet. Im Oktober 2010 stimmte das Europäische Parlament mit 628 Ja zu 15 Nein bei 24 Enthaltungen für die Verordnung. Der Europäische Rat billigte die Verordnung im Februar 2011, so dass ab dem 1. April 2012 Initiativen bei der Kommission eingereicht werden können.
Erhält eine Bürgerinitiative 1 Mio. Unterstützungen aus 7 Unionsstaaten, kann sie die Kommission auffordern ein Gesetzesvorschlag im Sinne des Anliegens zu starten.
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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