Sozialhilfeausgaben in 2010 um 3,9 % gestiegen

  • Pressemitteilung der Firma Statistisches Bundesamt, 20.10.2011
Pressemitteilung vom: 20.10.2011 von der Firma Statistisches Bundesamt aus Wiesbaden

Kurzfassung: WIESBADEN - Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 21,7 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") ausgegeben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entsprach dies ...

[Statistisches Bundesamt - 20.10.2011] Sozialhilfeausgaben in 2010 um 3,9 % gestiegen


WIESBADEN - Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 21,7 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") ausgegeben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entsprach dies einer Steigerung von 3,9 % gegenüber dem Vorjahr.

Pro Kopf wurden in Deutschland 2010 für die Sozialhilfe rechnerisch 266 Euro netto aufgewendet. Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) waren die Pro-Kopf-Ausgaben mit 276 Euro deutlich höher als in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 227 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2010 die drei Stadtstaaten: In Bremen lagen sie bei 441 Euro, in Hamburg bei 414 Euro und in Berlin bei 406 Euro. Von den westdeutschen Flächenländern gab Baden-Württemberg mit 194 Euro je Einwohner am wenigsten für Sozialhilfe aus, Schleswig-Holstein mit 314 Euro am meisten. In den ostdeutschen Flächenländern waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen mit 139 Euro am niedrigsten und in Mecklenburg-Vorpommern mit 223 Euro am höchsten.

Im Jahr 2010 entfiel mit 57 % der überwiegende Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (im 6. Kapitel des SGB XII geregelt). 19 % der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (gemäß 4. Kapitel des SGB XII) aufgewendet, 14 % für die Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) und 10 % vor allem für die Hilfe zum Lebensunterhalt und für die Hilfen zur Gesundheit (entsprechend dem 3., 5., 8. und 9. Kapitel des SGB XII). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich diese Ausgabenanteile nicht verändert.

Basisdaten und lange Zeitreihen können auch kostenfrei über die Tabelle Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe (22111-001) in der GENESIS-Online-Datenbank abgerufen werden.

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.


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