Familienpflegezeit ist arbeitnehmerfreundlich

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 20.10.2011
Pressemitteilung vom: 20.10.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Gehaltsaufstockung, Versicherung und Flexibilität bei der Förderung Der Deutsche Bundestag beschließt heute das Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege (Familienpflegezeitgesetz). Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin ...

[CDU/CSU-Fraktion - 20.10.2011] Familienpflegezeit ist arbeitnehmerfreundlich


Gehaltsaufstockung, Versicherung und Flexibilität bei der Förderung

Der Deutsche Bundestag beschließt heute das Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege (Familienpflegezeitgesetz). Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter Erwin Rüddel:

"Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es gelungen, die Bedingungen für die Familienpflegezeit durch Änderungsanträge besonders arbeitnehmerfreundlich auszugestalten: Während der Familienpflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer zwar weniger, erhält jedoch einen Aufstockungsbetrag zusätzlich zu seinem reduzierten Gehalt. Diesen muss er nach der Pflegezeit zurückzahlen.

Für den Fall, dass der Arbeitnehmer durch Tod oder Berufsunfähigkeit die Rückzahlungen nicht leisten kann, muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Die Rahmenbedingungen hierfür sind nun äußerst arbeitnehmerfreundlich: Die Versicherungskosten belaufen sich auf einen niedrigen zweistelligen Betrag und die Versicherung wird ohne Gesundheitsprüfung und Differenzierung nach Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers angeboten. Sie kann daher problemlos und schnell abgeschlossen werden. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wird zusätzlich einen Gruppenvertrag anbieten, um Arbeitnehmern in Betrieben ohne eigenen Gruppenvertrag den Zugang zu günstigen Konditionen zu ermöglichen. Das BAFzA zertifiziert überdies die Familienpflegezeit-Versicherung, um einheitliche Standards zu garantieren.

Zudem ermöglicht das Gesetz nun größtmögliche Flexibilität für die Beteiligten: Die Förderung der Familienpflegezeit lässt es zu, auch während der Pflegephase den Arbeitsumfang an den Pflegeaufwand anzupassen. Außerdem gilt: Wird ein Arbeitnehmer in der Nachpflegephase krank, setzt für die Dauer des Krankengeldbezugs die Rückzahlungspflicht aus. Die Nachpflegephase verlängert sich entsprechend."


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