Urteil wegen dreifachen Mordes in Groitzsch bestätigt
- Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 21.10.2011
Pressemitteilung vom: 21.10.2011 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe
Kurzfassung: Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten wegen der Ermordung dreier junger Männer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt. Nach den landgerichtlichen Feststellungen erschoss ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 21.10.2011] Urteil wegen dreifachen Mordes in Groitzsch bestätigt
Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten wegen der Ermordung dreier junger Männer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.
Nach den landgerichtlichen Feststellungen erschoss der heute 41 Jahre alte Angeklagte im April 2009 einen 28 Jahre alten Mann und im August 2010 einen 19-jährigen sowie einen 23-jährigen Mann. Er wollte seine Opfer wegen von diesen begangener Diebstähle von Schrott bestrafen.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 11. Oktober 2011 – 5 StR 390/11
Landgericht Leipzig – 1 Ks 300 Js 41874/07 – Urteil vom 20. April 2011
Karlsruhe, den 21. Oktober 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten wegen der Ermordung dreier junger Männer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.
Nach den landgerichtlichen Feststellungen erschoss der heute 41 Jahre alte Angeklagte im April 2009 einen 28 Jahre alten Mann und im August 2010 einen 19-jährigen sowie einen 23-jährigen Mann. Er wollte seine Opfer wegen von diesen begangener Diebstähle von Schrott bestrafen.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 11. Oktober 2011 – 5 StR 390/11
Landgericht Leipzig – 1 Ks 300 Js 41874/07 – Urteil vom 20. April 2011
Karlsruhe, den 21. Oktober 2011
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Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Firmenkontakt:
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Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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