Alkoholverbot in Münchner S-Bahn

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 21.10.2011
Pressemitteilung vom: 21.10.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Alkoholverbot in Münchner S-Bahn – weiterer Schritt für mehr Sicherheit von Fahrgästen Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung der Gesellschaftsversammlung des Münchner ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 21.10.2011] Alkoholverbot in Münchner S-Bahn


Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Alkoholverbot in Münchner S-Bahn – weiterer Schritt für mehr Sicherheit von Fahrgästen Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung der Gesellschaftsversammlung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV), künftig auch in der Münchner S-Bahn den Alkoholkonsum zu verbieten, als einen weiteren Schritt für die Sicherheit der Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr begrüßt. "Die Entscheidung der Gesellschafterversammlung ist konsequent. Die Fahrgäste des ÖPNV unterscheiden sowieso nicht zwischen der U-Bahn, wo Alkoholkonsum bisher schon verboten war und der S-Bahn. Darüber hinaus ist die Entscheidung aber auch richtig und wichtig, weil die Gefahr, Opfer von unter Alkoholeinfluss stehenden Randalierern zu werden, wieder ein Stück mehr vermindert werden kann."

Herrmann sagte, Städte wie München und Nürnberg aber auch zuletzt Hamburg hätten gute Erfahrungen mit dem Alkoholkonsumverbot in U-Bahn und Straßenbahn gemacht, weil es eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung findet und das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste wesentlich verbessert. Der Einfluss von Alkohol auf die Gewaltbereitschaft und auf die Begehung von Straftaten ist nach Auffassung Herrmanns so groß, "dass an möglichst vielen Stellschrauben - wie eben diesem Alkoholkonsumverbot im ÖPNV - gedreht werden muss. Es ist ganz klar: Konkret geregelte, bekanntgemachte und durchgesetzte Alkoholverbote wirken sich auf die Sicherheit der Fahrgäste positiv aus. Ein Alkoholkonsumverbot verbessert die objektive und subjektive Sicherheit im ÖPNV."


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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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