Vorzugsbehandlung fuer die Lobby - kein Schutz vor Spielsucht

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 12.01.2011
Pressemitteilung vom: 12.01.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion "Zukunft des Gluecksspielwesens sowie Praevention und Bekaempfung von Gluecksspielsucht" erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 12.01.2011] Vorzugsbehandlung fuer die Lobby - kein Schutz vor Spielsucht


Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion "Zukunft des Gluecksspielwesens sowie Praevention und Bekaempfung von Gluecksspielsucht" erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Die Bekaempfung von Gluecksspielsucht ist fuer die Bundesregierung von geringem Interesse. So erklaert sich die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion fuer die Regulierung des Gluecksspiels fuer nicht zustaendig und laesst zahlreiche wichtige Fragen unbeantwortet. Und das, obwohl sie ueber die Spielverordnung die Verantwortung fuer geraetebezogene Regelungen bei den Geldspielautomaten traegt, von denen eine besonders hohe Suchtgefahr ausgeht. Ueber 80 Prozent der Personen, die wegen problematischem oder pathologischem Gluecksspiel beraten werden, sind Automatenspieler.

Korrigieren muss sich die Bundesregierung in ihrer Informationspolitik. Sie gibt jetzt zu, dass sie Vertreter der Automatenindustrie bereits Monate vor dem Bundestag und dem Bundesrat ueber Ergebnisse der Evaluierung der Novelle der Spielverordnung informiert hat. Mitte November hatte die Bundesregierung die gleiche Frage noch mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit der Studie verneint.

Die offensichtliche Naehe der Bundesregierung zur Automatenindustrie laesst wenig Hoffnung fuer eine angekuendigte Verbesserung des Spielerschutzes. "Haertere" Massnahmen wie eine Entschaerfung und Entschleunigung der Geraete, eine Abschaffung von Autostarttasten und Punktespeichern, eine deutliche Reduzierung des maximal moeglichen Spielverlusts pro Stunde und Automat sowie eine Reduzierung der Geraete pro Spielhalle plant die Bundesregierung nach eigenen Angaben ebenso wenig wie eine Einbeziehung der Geldspielautomaten in das staatliche Monopol.

Sie bleibt damit weit hinter bereits bestehenden Forderungen seitens der Laender, wie zum Beispiel Berlin, zurueck.

Stattdessen sollen Frueherkennung, Manipulationsschutz, Staerkung der Qualifikation von Personal und die Foerderung von Sozialkonzepten die Spielsucht eindaemmen. Das allein wird aber keine Reduzierung der Spielsucht zur Folge haben, zumal die Zahl der Geldspielautomaten ungebremst waechst. Eine Zunahme von Geldspielautomaten bedeutet jedoch eine steigende Zahl Spielsuechtiger, das gesteht selbst die Bundesregierung ein.

Wenn die Bundesregierung eine weitere Zunahme der Geldspielautomaten nicht aufhalten und auch die Geraete nicht im Sinne einer geringeren Suchtgefahr modifizieren will, sind alle weiteren Vorschlaege Kosmetik. Das gilt sowohl fuer die angekuendigte Spielerkarte sowie eine angedachte Tagesgewinn- und -verlustgrenze. Beides kann leicht unterlaufen werden.

Die Interessen der Automatenwirtschaft kommen aus Sicht der Bundesregierung an erster Stelle. Die wachsende Spielsucht im Bereich der Geldspielautomaten will die Bundesregierung dabei offensichtlich gerne in Kauf nehmen. Die Lobbys haben Schwarz-Gelb weiterhin fest im Griff. Und was macht die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP)?
Sie gibt wie ueblich ihren Segen dazu.


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