Gefahr durch Gaffer
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 24.10.2011
Pressemitteilung vom: 24.10.2011 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: Gefahr durch Gaffer Helfen oder weiterfahren ADAC: Wer Rettungsarbeiten behindert, macht sich strafbar Wenn es auf der Autobahn kracht, ist es keine Seltenheit, dass andere Autofahrer anhalten. Doch nicht etwa um zu helfen, sondern um ...
[ADAC - 24.10.2011] Gefahr durch Gaffer
Helfen oder weiterfahren ADAC: Wer Rettungsarbeiten behindert, macht sich strafbar Wenn es auf der Autobahn kracht, ist es keine Seltenheit, dass andere Autofahrer anhalten. Doch nicht etwa um zu helfen, sondern um zu schauen und zu fotografieren. Nach Unfällen gibt es nach Angaben des ADAC immer mehr Behinderungen durch sensationslustige Zuschauer. Dabei ist ein solches Verhalten kein Kavaliersdelikt: Wer Rettungsarbeiten behindert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro, im schlimmsten Fall sogar mit 5 000 Euro rechnen. Außerdem können Gaffer wegen der Behinderung von Einsatzkräften auch in Haft genommen werden.
Auch wer vermeintlich aus der Ferne zusieht und das Auto auf dem Pannenstreifen abstellt, aber damit eine Rettungsgasse blockiert, muss mit 20 Euro Strafe rechnen. Seit einigen Jahren ist laut ADAC zu beobachten, dass das Phänomen des Gaffens immer weiter zunimmt. Die Rufe nach härteren Bestrafungen derer, die Rettungseinsätze behindern, werden immer lauter. Doch in der Praxis haben die Einsatzkräfte der Polizei nach Unfällen Wichtigeres zu tun, als die Personalien der Gaffer aufzunehmen und diese zu bestrafen. Die schnelle Versorgung der Verletzten oder das Absperren der Unfallstelle muss an erster Stelle stehen, um Schlimmeres zu verhindern.
Wer als Erster an eine Unfallstelle kommt, muss laut ADAC Erste Hilfe leisten und den Unfall der Polizei melden. Wenn schon Einsatzkräfte an Ort und Stelle sind, ist alles zu unterlassen, was die Retter in ihrer Arbeit beeinträchtigen könnte. Wer den Unfall auf der Gegenspur begafft und deshalb bremst, bringt sich und andere in Gefahr und wird so vielleicht gleich selbst Opfer anderer Gaffer.
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Fax (089) 76 76-28 01
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Helfen oder weiterfahren ADAC: Wer Rettungsarbeiten behindert, macht sich strafbar Wenn es auf der Autobahn kracht, ist es keine Seltenheit, dass andere Autofahrer anhalten. Doch nicht etwa um zu helfen, sondern um zu schauen und zu fotografieren. Nach Unfällen gibt es nach Angaben des ADAC immer mehr Behinderungen durch sensationslustige Zuschauer. Dabei ist ein solches Verhalten kein Kavaliersdelikt: Wer Rettungsarbeiten behindert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro, im schlimmsten Fall sogar mit 5 000 Euro rechnen. Außerdem können Gaffer wegen der Behinderung von Einsatzkräften auch in Haft genommen werden.
Auch wer vermeintlich aus der Ferne zusieht und das Auto auf dem Pannenstreifen abstellt, aber damit eine Rettungsgasse blockiert, muss mit 20 Euro Strafe rechnen. Seit einigen Jahren ist laut ADAC zu beobachten, dass das Phänomen des Gaffens immer weiter zunimmt. Die Rufe nach härteren Bestrafungen derer, die Rettungseinsätze behindern, werden immer lauter. Doch in der Praxis haben die Einsatzkräfte der Polizei nach Unfällen Wichtigeres zu tun, als die Personalien der Gaffer aufzunehmen und diese zu bestrafen. Die schnelle Versorgung der Verletzten oder das Absperren der Unfallstelle muss an erster Stelle stehen, um Schlimmeres zu verhindern.
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1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder
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