Entwurf des Pflanzenschutzgesetzes bietet keinen Schutz von Umwelt und Wasserressourcen

  • Pressemitteilung der Firma NABU - Naturschutzbund Deutschland, 26.10.2011
Pressemitteilung vom: 26.10.2011 von der Firma NABU - Naturschutzbund Deutschland aus Bonn

Kurzfassung: Verbände fordern gesetzliche Maßnahmen für weniger Pestizideinsatz Berlin – Angesichts der anstehenden Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes haben der Naturschutzbund NABU, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bund ...

[NABU - Naturschutzbund Deutschland - 26.10.2011] Entwurf des Pflanzenschutzgesetzes bietet keinen Schutz von Umwelt und Wasserressourcen


Verbände fordern gesetzliche Maßnahmen für weniger Pestizideinsatz

Berlin – Angesichts der anstehenden Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes haben der Naturschutzbund NABU, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) klare Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf geübt. "Der Entwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium bietet keinen besseren Schutz von Umwelt, Wasserressourcen und Verbrauchern und ist noch nicht einmal geeignet, die europäischen Rechtsgrundlagen vollständig umzusetzen", sagte NABU-Agrarexperte Florian Schöne. "Es sind weder verbindliche Vorgaben für die "gute fachliche Praxis" des Pflanzenschutzes, noch Mindestabstände zu Gewässern oder Sonderregeln in Natur- oder Wasserschutzgebieten vorgesehen", so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany. Trotz zahlreicher Bemühungen sei bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bis heute keine Entlastung der Umwelt eingetreten. Der Inlandsabsatz an Pflanzenschutzmitteln bleibe auf hohem Niveau oder steige sogar noch an. "Vielfach ist sogar eine deutliche Intensivierung der Landnutzung zu beobachten, die sämtliche Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung gefährdet", sagte BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes müsse dieser Situation sowie dem novellierten europäischen Regelwerk besser Rechnung tragen, indem konkretere Anforderungen an eine Reduzierung der Aufwandmengen und der Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel festgeschrieben werden. Zudem müsse das Pflanzenschutzrecht stärker mit dem Wasserrecht, wie mit den konkreten Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, verknüpft werden.

Nach Auffassung der Verbände könne auch der von Brüssel vorgeschriebene "Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" (NAP) kein Ersatz für ein unzureichendes Gesetz sein. Offensichtlich wolle das Agrarressort umstrittene Punkte auf die unverbindliche Ebene eines Aktionsplans verlagern, der zudem nur den kleinsten gemeinsamen Nenner sämtlicher Interessensverbände formulieren könne. "Nach vielen Jahren der Diskussion sind hier keine Fortschritte erzielt worden, daher stellen die Verbände den NAP-Prozess grundsätzlich in Frage", so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Statt konkreter Ziele zur Minderung der Pestizidbelastung fänden sich im Entwurf des Aktionsplans lediglich vage Forschungsvorhaben und unzureichende Maßnahmen.


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