Bundesminister Westerwelle zum griechischen Beitritt zum IGH-Verfahren Deutschlands und Italiens
- Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 13.01.2011
Pressemitteilung vom: 13.01.2011 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin
Kurzfassung: Der griechische Außenminister Dimitrios Droutsas hat Bundesaußenminister Guido Westerwelle gestern abend telefonisch unterrichtet, dass seine Regierung beim Internationalen Gerichtshof beantrage, dem laufenden Verfahren zwischen Deutschland und ...
[Auswärtiges Amt - 13.01.2011] Bundesminister Westerwelle zum griechischen Beitritt zum IGH-Verfahren Deutschlands und Italiens
Der griechische Außenminister Dimitrios Droutsas hat Bundesaußenminister Guido Westerwelle gestern abend telefonisch unterrichtet, dass seine Regierung beim Internationalen Gerichtshof beantrage, dem laufenden Verfahren zwischen Deutschland und Italien beizutreten. Gegenstand des seit Dezember 2008 anhängigen Verfahrens ist die Frage, ob Deutschland sich gegenüber Entschädigungsforderungen von Opfern des Zweiten Weltkriegs auf den Grundsatz der Staatenimmunität berufen kann.
Minister Westerwelle erklärte dazu heute (13.01.) in Berlin:
"Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung der griechischen Regierung. In Deutschland wissen wir um unsere Verantwortung für unsere Geschichte. Und wir wissen auch um das besondere Leid der griechischen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg.
Wir bleiben aber nachdrücklich bei unserer Haltung und sind zuversichtlich, dass sich unsere Rechtsauffassung vor Gericht durchsetzen wird.
Was Klagen gegen die Bundesrepublik betrifft, erwarten wir, dass international anerkannte Rechtsgrundsätze und insbesondere Deutschlands Immunität als Staat respektiert werden. Wird dieser Grundsatz ausgehöhlt, droht der Staatengemeinschaft insgesamt Rechtsunsicherheit."
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Der griechische Außenminister Dimitrios Droutsas hat Bundesaußenminister Guido Westerwelle gestern abend telefonisch unterrichtet, dass seine Regierung beim Internationalen Gerichtshof beantrage, dem laufenden Verfahren zwischen Deutschland und Italien beizutreten. Gegenstand des seit Dezember 2008 anhängigen Verfahrens ist die Frage, ob Deutschland sich gegenüber Entschädigungsforderungen von Opfern des Zweiten Weltkriegs auf den Grundsatz der Staatenimmunität berufen kann.
Minister Westerwelle erklärte dazu heute (13.01.) in Berlin:
"Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung der griechischen Regierung. In Deutschland wissen wir um unsere Verantwortung für unsere Geschichte. Und wir wissen auch um das besondere Leid der griechischen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg.
Wir bleiben aber nachdrücklich bei unserer Haltung und sind zuversichtlich, dass sich unsere Rechtsauffassung vor Gericht durchsetzen wird.
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Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
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