Pferdehaltung
- Pressemitteilung der Firma aid, 26.10.2011
Pressemitteilung vom: 26.10.2011 von der Firma aid aus Bonn
Kurzfassung: Mistentsorgung im Winter (aid) - Pferdemist wird nach wie vor als Festmist gelagert. Insbesondere in den Wintermonaten nimmt die Höhe und Breite des Misthaufens enorm zu. Wer nicht großzügig geplant hat, kann hierbei in arge Bedrängnis geraten. ...
[aid - 26.10.2011] Pferdehaltung
Mistentsorgung im Winter (aid) - Pferdemist wird nach wie vor als Festmist gelagert. Insbesondere in den Wintermonaten nimmt die Höhe und Breite des Misthaufens enorm zu. Wer nicht großzügig geplant hat, kann hierbei in arge Bedrängnis geraten. Ein Ausbringen von Mist und Gülle außerhalb der Vegetationsperioden ist nämlich laut Gülleverordnung verboten.
Die Kompostierung von Pferdemist ist eine gute Recyclingmethode, erfordert jedoch eine gewisse Sachkenntnis, ist relativ aufwändig und außerdem nur selten behördlich gestattet. In jedem Fall muss vor der Errichtung einer Kompostierungsanlage eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt (Untere Naturschutzbehörde) eingeholt werden. Grundsätzlich ist es nämlich nicht gestattet, Mist in der freien Landschaft zu lagern - das gilt auch für Kompostmieten.
Wer auf Kompost als Dünger nicht verzichten möchte, der wendet sich an die Kompostierungswerke der Gemeinden. Das hat den Vorteil, dass die Inhaltsstoffe des Düngematerials bekannt sind und dieser Grunddünger anschließend gezielt mit Mineraldünger ergänzt werden kann.
Mist darf nur auf einer befestigten Mistplatte gelagert werden - selbiges gilt auch bei der Kompostierung! Darüber hinaus muss dafür Sorge getragen werden, dass Flüssigkeiten wie Jauche und Gülle nicht in den Boden sickern oder in das Oberflächenwasser gelangen können. Im Außenbereich - betroffen sind hier beispielsweise Offenställe in der freien Landschaft - ist es ebenfalls unzulässig, einen ungesicherten Misthaufen anzulegen. Da jedes Bundesland über eine landesspezifische Verordnung verfügt (Länderhoheit), ist ein vorsorglicher Gang zum nächsten Landwirtschaftsamt unverzichtbar. Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften muss mit empfindlichen Geldstrafen gerechnet werden. Besonders restriktive Auflagen existieren für Wasserschutz- oder Wassereinzugsgebiete, Überschwemmungsareale und Naturschutzgebiete.
Anke Klabunde, www.aid.de
Weitere Informationen: aid-Heft "Kompost in der Landwirtschaft", Bestell-Nr. 61-1476, Preis: 2,50 EUR, www.aid-medienshop.de www.kompost.de
aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de
mit Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Vereinsregister (Reg.-Nr.: 2240) beim Amtsgericht Bonn
Geschäftsführender Vorstand:
Dr. Margareta Büning-Fesel
Chefredaktion:
Harald Seitz (V.i.S.d.P.): h.seitz@aid-mail.de
Renate Kessen: r.kessen@aid-mail.de
Mistentsorgung im Winter (aid) - Pferdemist wird nach wie vor als Festmist gelagert. Insbesondere in den Wintermonaten nimmt die Höhe und Breite des Misthaufens enorm zu. Wer nicht großzügig geplant hat, kann hierbei in arge Bedrängnis geraten. Ein Ausbringen von Mist und Gülle außerhalb der Vegetationsperioden ist nämlich laut Gülleverordnung verboten.
Die Kompostierung von Pferdemist ist eine gute Recyclingmethode, erfordert jedoch eine gewisse Sachkenntnis, ist relativ aufwändig und außerdem nur selten behördlich gestattet. In jedem Fall muss vor der Errichtung einer Kompostierungsanlage eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt (Untere Naturschutzbehörde) eingeholt werden. Grundsätzlich ist es nämlich nicht gestattet, Mist in der freien Landschaft zu lagern - das gilt auch für Kompostmieten.
Wer auf Kompost als Dünger nicht verzichten möchte, der wendet sich an die Kompostierungswerke der Gemeinden. Das hat den Vorteil, dass die Inhaltsstoffe des Düngematerials bekannt sind und dieser Grunddünger anschließend gezielt mit Mineraldünger ergänzt werden kann.
Mist darf nur auf einer befestigten Mistplatte gelagert werden - selbiges gilt auch bei der Kompostierung! Darüber hinaus muss dafür Sorge getragen werden, dass Flüssigkeiten wie Jauche und Gülle nicht in den Boden sickern oder in das Oberflächenwasser gelangen können. Im Außenbereich - betroffen sind hier beispielsweise Offenställe in der freien Landschaft - ist es ebenfalls unzulässig, einen ungesicherten Misthaufen anzulegen. Da jedes Bundesland über eine landesspezifische Verordnung verfügt (Länderhoheit), ist ein vorsorglicher Gang zum nächsten Landwirtschaftsamt unverzichtbar. Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften muss mit empfindlichen Geldstrafen gerechnet werden. Besonders restriktive Auflagen existieren für Wasserschutz- oder Wassereinzugsgebiete, Überschwemmungsareale und Naturschutzgebiete.
Anke Klabunde, www.aid.de
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Über aid:
aid – drei Buchstaben stehen für:
Wissenschaftlich abgesicherte Informationen
Fach- und Medienkompetenz
Und ein kreatives Informationsangebot in den Bereichen "Verbraucher und Ernährung" sowie "Landwirtschaft und Umwelt".
Wer informieren will, muss besser informiert sein. Die Vielzahl von Informationen, die täglich auf jeden von uns einstürzt, ist kaum noch zu überblicken. Oft widersprechen sich die Aussagen und verwirren mehr als sie nützen. Gefragt sind Ratschläge, die wissenschaftlich abgesichert sind und sachlich informieren.
Der aid hat sich genau das zur Aufgabe gemacht und bietet wissenschaftlich abgesicherte Informationen in den Bereichen "Verbraucher und Ernährung" und "Landwirtschaft und Umwelt". Unsere Aussagen sind unabhängig und orientieren sich an den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Praktikern sammeln wir Fakten und Hintergrundinformationen, werten sie aus und bereiten sie zielgruppengerecht auf.
Unsere Publikationen wenden sich an Verbraucher, Landwirte und Multiplikatoren wie Lehrer, Berater und Journalisten. Der aid ist ein gemeinnütziger Verein und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft finanziert. Sein Auftrag, sachlich und interessenunabhängig zu informieren, ist in der Satzung festgelegt. Beim aid arbeiten namhafte Experten, Praktiker und Medienfachleute zusammen. Informationsmedien, die der aid herausgibt, entsprechen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und vermitteln Wissen zielgruppengrecht und praxisorientiert.
Firmenkontakt:
aid infodienst
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