Bundesjustizministerium mit dem Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 26.10.2011
Pressemitteilung vom: 26.10.2011 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Das Bundesministerium der Justiz ist heute von der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung mit dem "1. Preis für gute Gesetzgebung 2011" ausgezeichnet worden. Gewürdigt wird das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG). In ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 26.10.2011] Bundesjustizministerium mit dem Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet
Das Bundesministerium der Justiz ist heute von der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung mit dem "1. Preis für gute Gesetzgebung 2011" ausgezeichnet worden.
Gewürdigt wird das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG). In Zusammenarbeit mit der Stiftung Apfelbaum soll der Preis hervorragende Akte auf dem Gebiet der Gesetzgebung sowohl dem Fachpublikum als auch einer möglichst breiten Öffentlichkeit vorstellen und dadurch die Qualität der Gesetzgebung insgesamt fördern. Der Preis wird in diesem Jahr bereits zum dritten Mal vergeben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hob in ihrem Festvortrag die hohen Maßstäbe hervor, die das Bundesverfassungsgericht an die Verständlichkeit der Gesetzgebung stellt. Es fordert, dass Bürgerinnen und Bürger "in zumutbarer Weise die Rechtslage im Einzelfall erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können." Wer den Inhalt eines Gesetzes nicht verstehe, werde es schlecht befolgen können, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Sie wies auf den "Redaktionsstab Rechtssprache" des Bundesjustizministeriums hin, ein Instrument, dessen sich andere Häuser bei der Abfassung von Gesetzen schon früh bedienen sollten. "Hier wird juristisch und übrigens auch politisch neutral das Gesetz auf seine Normklarheit hin geprüft. Die besten Ergebnisse gibt es, wenn der Redaktionsstab in einem frühen Entwurfsstadium zu Rate gezogen wird."
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Birte Betzendahl, Harald Schütt
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Das Bundesministerium der Justiz ist heute von der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung mit dem "1. Preis für gute Gesetzgebung 2011" ausgezeichnet worden.
Gewürdigt wird das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG). In Zusammenarbeit mit der Stiftung Apfelbaum soll der Preis hervorragende Akte auf dem Gebiet der Gesetzgebung sowohl dem Fachpublikum als auch einer möglichst breiten Öffentlichkeit vorstellen und dadurch die Qualität der Gesetzgebung insgesamt fördern. Der Preis wird in diesem Jahr bereits zum dritten Mal vergeben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hob in ihrem Festvortrag die hohen Maßstäbe hervor, die das Bundesverfassungsgericht an die Verständlichkeit der Gesetzgebung stellt. Es fordert, dass Bürgerinnen und Bürger "in zumutbarer Weise die Rechtslage im Einzelfall erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können." Wer den Inhalt eines Gesetzes nicht verstehe, werde es schlecht befolgen können, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Sie wies auf den "Redaktionsstab Rechtssprache" des Bundesjustizministeriums hin, ein Instrument, dessen sich andere Häuser bei der Abfassung von Gesetzen schon früh bedienen sollten. "Hier wird juristisch und übrigens auch politisch neutral das Gesetz auf seine Normklarheit hin geprüft. Die besten Ergebnisse gibt es, wenn der Redaktionsstab in einem frühen Entwurfsstadium zu Rate gezogen wird."
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
Firmenkontakt:
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