Verbraucherschutzminister Bonde und Remmel appellieren an die Bundesregierung: "Reform der Finanzaufsicht muss Verbraucherinteressen berücksichtigen

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW), 27.10.2011
Pressemitteilung vom: 27.10.2011 von der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Experten aus Politik, Wirtschaft, Verbraucherschutz und Wissenschaft diskutieren in Berlin Lösungsansätze wie nicht staatliche Finanzmarktwächter "Der Verbraucherschutz muss als Aufsichtsziel bei der Finanzaufsicht gesetzlich festgeschrieben ...

[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) - 27.10.2011] Verbraucherschutzminister Bonde und Remmel appellieren an die Bundesregierung: "Reform der Finanzaufsicht muss Verbraucherinteressen berücksichtigen"


Experten aus Politik, Wirtschaft, Verbraucherschutz und Wissenschaft diskutieren in Berlin Lösungsansätze wie nicht staatliche Finanzmarktwächter

"Der Verbraucherschutz muss als Aufsichtsziel bei der Finanzaufsicht gesetzlich festgeschrieben werden", forderte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Alexander Bonde bei der Diskussionsveranstaltung `Säulen einer reformierten Finanzaufsicht - Wer wacht über die Verbraucherinteressen im Finanzmarkt?` am Mittwochabend (26. Oktober) in Berlin. Zu der Veranstaltung hatten die Verbraucherschutzministerien Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gemeinsam in das Umweltforum der Auferstehungskirche geladen. "Die von der Bundesregierung angekündigte Reform der Finanzaufsicht muss endlich kommen. Staatliche Aufsichtsbehörden müssen sich genauso für die Verbraucherinnen und Verbraucher wie für die Stabilität der Finanzmärkte einsetzen", ergänzte sein Ministerkollege Johannes Remmel aus Nordrhein-Westfalen vor zahlreichen Vertretern aus Politik, Finanzdienstleistungsbranche, Verbraucherschutzverbänden und weiteren gesellschaftlichen Akteuren.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, wie den Interessen und Bedürfnissen von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf den Finanzmärkten effizient und praxisgerecht Rechnung getragen werden könne. An dem Fachgespräch beteiligten sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Hartmut Koschyk, das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen, sowie der Inhaber des Lehrstuhls Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg, Prof. Dr. Andreas Oehler.

"Seit der Finanzkrise wurden zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, um den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen insbesondere im Hinblick auf die Beratungsqualität zu verbessern. Tatsache ist jedoch, dass sie das Ungleichgewicht zwischen der Anbieterseite und den Verbraucherinnen und Verbrauchern bisher nicht beheben konnten", betonte Minister Bonde. "Leider werden Beschäftigte in der Finanzbranche immer noch unter massiven Vertriebsdruck gesetzt. Wer eine bessere Beratung will, muss aber auch sagen wie. Zur Stärkung der unabhängigen Finanzberatung habe ich von Ministerin Ilse Aigner außer Eckpunkten jedoch noch nichts gesehen", mahnte Minister Remmel.

In einem bei der Veranstaltung vorgelegten gemeinsamen Positionspapier appellierten die beiden Verbraucherschutzminister an die schwarz-gelbe Bundesregierung, bei der angekündigten Reform der Finanzaufsicht die Interessen und Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärker ins Blickfeld zu rücken. Zentrale Forderungen des Positionspapiers sind die gesetzliche Verankerung des Verbraucherschutzes als eigenständiges Aufsichtsziel bei der Finanzaufsicht und die Konzentration von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen bei einer bundesweit tätigen Finanzaufsichtsbehörde. Darüber hinaus regten die beiden Minister an, eine zusätzliche nicht staatliche Interessenvertretung für Verbraucherbelange zu etablieren, die eine Marktwächterfunktion im Finanzdienstleistungssektor wahrnehmen soll. Als Beispiele für die konkrete Ausgestaltung einer Kooperation zwischen staatlicher Finanzaufsicht und nicht staatlichen Marktwächter-Organisationen nannte Minister Bonde die Möglichkeit eines qualifizierten Beschwerderechts der Marktwächter gegenüber den Aufsichtsbehörden sowie die Auskunftspflicht der Aufsichtsbehörden beim Vorgehen gegen Finanzinstitute. Minister Remmel wies darauf hin, dass sowohl die staatliche Finanzaufsicht als auch die nicht staatlichen Marktwächter mit hinreichenden finanziellen Mitteln auszustatten seien. Neben einer staatlichen Förderung solle auch eine Beteiligung der Finanzdienstleister an einer Finanzierung der nicht staatlichen Marktwächter in den Blick genommen werden. Hierzu könnten auch Kartellbußgelder und abgeschöpfte Unrechtsgewinne herangezogen werden.

Außerdem sei die derzeitige Zersplitterung einzelner Aufsichtsaufgaben auf verschiedene Behörden zu beseitigen. "Die Aufsicht über den Vertrieb komplexer Finanzprodukte des Grauen Kapitalmarktes gehört zwingend in eine Hand. Diesen sensiblen Bereich darf man entgegen den Vorstellungen der Bundesregierung auch nicht teilweise der Aufsicht regionaler Gewerbeaufsichtsämter überlassen. Was wir in Deutschland brauchen, ist eine starke Verbraucherfinanzaufsicht, die mit umfassenden Durchsetzungs- und Kontrollbefugnissen ausgestattet ist, nach klaren und transparenten Regeln handelt und die gleichermaßen Akzeptanz auf Verbraucher- und Anbieterseite genießt", fassten die beiden Minister abschließend ihre Forderungen zusammen.


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