Koalition modernisiert Insolvenzrecht

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 27.10.2011
Pressemitteilung vom: 27.10.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Erfolgreichere Sanierung und Fortführung von Unternehmen Der Bundestag verabschiedet heute in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 27.10.2011] Koalition modernisiert Insolvenzrecht


Erfolgreichere Sanierung und Fortführung von Unternehmen

Der Bundestag verabschiedet heute in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und die zuständige Berichterstatterin Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die christlich-liberale Koalition macht das Insolvenzrecht fit für die Zukunft und für konjunkturell unsichere Zeiten. Union und FDP setzen mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ein bedeutendes Vorhaben des Koalitionsvertrages zum Wirtschaftsrecht um.

In der Vergangenheit sind kriselnde Unternehmen in Deutschland zu häufig abgewickelt worden und gänzlich vom Markt verschwunden. Damit gingen zahlreiche Arbeitsplätze verloren. Wir schaffen nun die Voraussetzungen dafür, dass angeschlagene Unternehmen häufiger erfolgreich saniert und fortgeführt werden können. Damit helfen wir Unternehmen und Arbeitnehmern gleichermaßen.

Wir geben Gläubigern, Schuldnern, Insolvenzverwaltern und Gerichten eine Reihe unentbehrlicher Werkzeuge an die Hand. Gläubiger werden künftig - insbesondere bei der Auswahl des Insolvenzverwalters - stärker und frühzeitiger einbezogen, wobei wir dafür Sorge tragen, dass einzelne Gläubiger nicht zu dominant werden. Wir bauen Hürden für das Insolvenzplanverfahren ab. So kann die finanzielle Situation des Schuldners künftig durch Umwandlung von Forderungen in Gesellschaftsanteile (sogenannter Debt-Equity-Swap) erheblich verbessert werden. Die Eigenverwaltung, bei der dem Schuldner seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis belassen wird, wird ausgebaut. Ein neues Schutzschirmverfahren bietet Anreize, frühzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen und einen Sanierungsplan zu erarbeiten.

Mit dem Dreiklang aus Motivation des Schuldners zur rechtzeitigen Antragsstellung, einer frühen und intensiven Gläubigerbeteiligung sowie dem Abbau von Obstruktionsmöglichkeiten im Planverfahren wollen wir den Sanierungsgedanken im Insolvenzverfahren stärken."


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