27.10.2011 17:35 Uhr in Gesellschaft & Familie von Zentrales Testamentsregister
Gerichte bereiten sich auf die Einführung des Zentralen Testamentsregister (ZTR) vor
Pressemitteilung der BundesnotarkammerKurzfassung: Einführung des ZTR steht bevor
[Zentrales Testamentsregister - 27.10.2011] Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland nimmt am 1. Januar 2012 den Betrieb auf. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.
Neben Notaren sind daher auch die Nachlassgerichte verpflichtet, die Verwahrangaben erbfolgerelevanter Urkunden an das ZTR zu übermitteln. Momentan wird die dafür erforderliche Anbindung der Gerichte an das Register vorbereitet.
In enger Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen werden in allen Bundesländern
- Schulungen der Gerichtsbediensteten durchgeführt,
- erforderliche Zugriffsrechte auf das Testamentsregister vergeben und
- nachlassgerichtliche Zuständigkeiten verifiziert und gepflegt.
Zusätzlich steht seit dieser Woche jedem Amtsgericht eine Demo-Anwendung des ZTR zur Verfügung. Bereits jetzt hat sich eine große Anzahl der Amtsgerichte mit der ergonomisch gestalteten Benutzeroberfläche vertraut gemacht.
RECHTSTIPP: Der Pflichtteil steht den Abkömmlingen des Erblassers und Ehegatten zu, die zur gesetzlichen Erbfolge berufen wären. Es handelt sich dabei um einen Geldanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben. In der Regel beträgt er die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Auf den Pflichtteil kann nur durch notariellen Vertrag verzichtet werden. Unter engen Voraussetzungen sieht das Gesetz auch Möglichkeiten vor, den Pflichtteil unabhängig vom Willen des Pflichtteilsberechtigten zu entziehen, also auch ohne seine Einwilligung in einen Pflichtteilsverzichtsvertrag. So kann der Pflichtteil einem Abkömmling beispielsweise in guter Absicht entzogen werden, um den Familiennachlass vor Verlust wegen Verschwendungssucht oder Überschuldung des Erben zu schützen. Gegen den Willen kann der Pflichtteilsanspruch zu Ungunsten des Berechtigten nur in Extremfällen entzogen werden, etwa wenn sich der Berechtigte schwerer Vergehen gegen den Erblasser schuldig gemacht hat.
Weitere Informationen zum Erben und Vererben unter www.testamentsregister.de.
Ansprechpartner: Notar a. D. Dr. Diehn, LL.M. (Harvard), info@testamentsregister.de
Neben Notaren sind daher auch die Nachlassgerichte verpflichtet, die Verwahrangaben erbfolgerelevanter Urkunden an das ZTR zu übermitteln. Momentan wird die dafür erforderliche Anbindung der Gerichte an das Register vorbereitet.
In enger Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen werden in allen Bundesländern
- Schulungen der Gerichtsbediensteten durchgeführt,
- erforderliche Zugriffsrechte auf das Testamentsregister vergeben und
- nachlassgerichtliche Zuständigkeiten verifiziert und gepflegt.
Zusätzlich steht seit dieser Woche jedem Amtsgericht eine Demo-Anwendung des ZTR zur Verfügung. Bereits jetzt hat sich eine große Anzahl der Amtsgerichte mit der ergonomisch gestalteten Benutzeroberfläche vertraut gemacht.
RECHTSTIPP: Der Pflichtteil steht den Abkömmlingen des Erblassers und Ehegatten zu, die zur gesetzlichen Erbfolge berufen wären. Es handelt sich dabei um einen Geldanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben. In der Regel beträgt er die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Auf den Pflichtteil kann nur durch notariellen Vertrag verzichtet werden. Unter engen Voraussetzungen sieht das Gesetz auch Möglichkeiten vor, den Pflichtteil unabhängig vom Willen des Pflichtteilsberechtigten zu entziehen, also auch ohne seine Einwilligung in einen Pflichtteilsverzichtsvertrag. So kann der Pflichtteil einem Abkömmling beispielsweise in guter Absicht entzogen werden, um den Familiennachlass vor Verlust wegen Verschwendungssucht oder Überschuldung des Erben zu schützen. Gegen den Willen kann der Pflichtteilsanspruch zu Ungunsten des Berechtigten nur in Extremfällen entzogen werden, etwa wenn sich der Berechtigte schwerer Vergehen gegen den Erblasser schuldig gemacht hat.
Weitere Informationen zum Erben und Vererben unter www.testamentsregister.de.
Ansprechpartner: Notar a. D. Dr. Diehn, LL.M. (Harvard), info@testamentsregister.de
Weitere Informationen
Zentrales Testamentsregister, Herr Thomas Diehn
Mohrenstrasse 34, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 38 38 66 0; http://www.testamentsregister.de/
Mohrenstrasse 34, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 38 38 66 0; http://www.testamentsregister.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
23.09.2011 Pressemitteilung der Bundesnotarkammer
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Thomas Diehn
Zentrales Testamentsregister
Mohrenstrasse 34
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/28044Zentrales Testamentsregister
Mohrenstrasse 34
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/zentrales-testamentsregister-pressefach.html
Die Pressemeldung "Gerichte bereiten sich auf die Einführung des Zentralen Testamentsregister (ZTR) vor" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Gerichte bereiten sich auf die Einführung des Zentralen Testamentsregister (ZTR) vor" ist Zentrales Testamentsregister, vertreten durch Thomas Diehn.