Gerichte bereiten sich auf die Einführung des Zentralen Testamentsregister (ZTR) vor

Pressemitteilung der Bundesnotarkammer
Kurzfassung: Einführung des ZTR steht bevor
[Zentrales Testamentsregister - 27.10.2011] Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland nimmt am 1. Januar 2012 den Betrieb auf. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.

Neben Notaren sind daher auch die Nachlassgerichte verpflichtet, die Verwahrangaben erbfolgerelevanter Urkunden an das ZTR zu übermitteln. Momentan wird die dafür erforderliche Anbindung der Gerichte an das Register vorbereitet.

In enger Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen werden in allen Bundesländern
- Schulungen der Gerichtsbediensteten durchgeführt,
- erforderliche Zugriffsrechte auf das Testamentsregister vergeben und
- nachlassgerichtliche Zuständigkeiten verifiziert und gepflegt.

Zusätzlich steht seit dieser Woche jedem Amtsgericht eine Demo-Anwendung des ZTR zur Verfügung. Bereits jetzt hat sich eine große Anzahl der Amtsgerichte mit der ergonomisch gestalteten Benutzeroberfläche vertraut gemacht.

RECHTSTIPP: Der Pflichtteil steht den Abkömmlingen des Erblassers und Ehegatten zu, die zur gesetzlichen Erbfolge berufen wären. Es handelt sich dabei um einen Geldanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben. In der Regel beträgt er die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Auf den Pflichtteil kann nur durch notariellen Vertrag verzichtet werden. Unter engen Voraussetzungen sieht das Gesetz auch Möglichkeiten vor, den Pflichtteil unabhängig vom Willen des Pflichtteilsberechtigten zu entziehen, also auch ohne seine Einwilligung in einen Pflichtteilsverzichtsvertrag. So kann der Pflichtteil einem Abkömmling beispielsweise in guter Absicht entzogen werden, um den Familiennachlass vor Verlust wegen Verschwendungssucht oder Überschuldung des Erben zu schützen. Gegen den Willen kann der Pflichtteilsanspruch zu Ungunsten des Berechtigten nur in Extremfällen entzogen werden, etwa wenn sich der Berechtigte schwerer Vergehen gegen den Erblasser schuldig gemacht hat.

Weitere Informationen zum Erben und Vererben unter www.testamentsregister.de.

Ansprechpartner: Notar a. D. Dr. Diehn, LL.M. (Harvard), info@testamentsregister.de
Weitere Informationen
Zentrales Testamentsregister
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland nimmt am 1. Januar 2012 den Betrieb auf. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.

Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.
Zentrales Testamentsregister, Herr Thomas Diehn
Mohrenstrasse 34, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 38 38 66 0; http://www.testamentsregister.de/
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