Europäische Kommission kritisiert das Steuerabkommen mit der Schweiz

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 27.10.2011
Pressemitteilung vom: 27.10.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Antwort des EU-Kommissars für Steuern, Zoll, Betrugsbekämpfung und Audit, Algirdas Š emeta, auf die Fragen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments zum Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 27.10.2011] Europäische Kommission kritisiert das Steuerabkommen mit der Schweiz


Zur Antwort des EU-Kommissars für Steuern, Zoll, Betrugsbekämpfung und Audit, Algirdas Š emeta, auf die Fragen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments zum Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:

Gegenüber dem Europäischen Parlament äußerte der zuständige EUKommissar Š emeta am Dienstag erste konkrete Einwände gegen die jüngst unterzeichneten Steuerabkommen der Schweiz mit Deutschland und Großbritannien. Dies bestätigt die scharfe Kritik der SPD auf Bundesund Landesebene an dem Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung.

Schon während der laufenden Verhandlungen hatte die Europäische Kommission ihre Skepsis hinsichtlich bilateraler Abkommen einzelner Mitgliedstaaten mit Drittländern betont. Unmittelbar nach der Unterzeichnung und damit Veröffentlichung der Vereinbarungen begann sie, die Inhalte auf ihre europarechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. In einer ersten Einschätzung kritisierte Š emeta jetzt die geplante Abgeltungsteuer auf Vermögenserträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz.

Noch unerfreulicher für Bundesfinanzminister Schäuble dürften die grundsätzlichen Bemerkungen der Europäischen Kommission sein.

Š emeta hob hervor, dass er eine etwaige Verletzung europäischen Rechts keineswegs hinnehmen würde. Außerdem verwies er auf die Pflicht der Mitgliedstaaten, sich in Zweifelsfällen frühestmöglich mit der Kommission abzustimmen.

Nach den verfassungsrechtlichen Bedenken, die Rechtsexperten gegen die Altfallregelung des Steuerabkommens vortragen, bestehen jetzt auch Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit der für die Zukunft geplanten Abgeltungsteuer. Die schwarz-gelbe Bundesregierung sollte darauf verzichten, dieses Abkommen dem deutschen Gesetzgeber zur nachträglichen Zustimmung vorzulegen.


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