Verbraucherschutz zu spät und halbherzig

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 27.10.2011
Pressemitteilung vom: 27.10.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Rita Schwarzelühr-Sutter: Die Reform des Telekommunikationsrechts kommt zu spät und ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 27.10.2011] Verbraucherschutz zu spät und halbherzig


Zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Rita Schwarzelühr-Sutter:

Die Reform des Telekommunikationsrechts kommt zu spät und ist halbherzig.

Sie war bereits für vergangenen Sommer angekündigt. Die Verspätung kostet die Verbraucherinnen und Verbraucher Millionen. Und leider hat Schwarz-Gelb dann nicht gut gemacht, was lange währte.

Aus falscher Rücksichtnahme vor der Lobby hat Schwarz-Gelb die Verbraucherschutzprobleme nur halbherzig angegangen: Zwar wurde unser Vorschlag für ein Sonderkündigungsrecht nach einem Umzug noch aufgegriffen, aber nicht ganz: Beendet wird ein Vertrag erst drei Monaten nach der Kündigung. Die Oma, die ins Pflegeheim kommt, muss also noch drei Monate ein Angebot bezahlen, das sie nicht nutzen kann.

Der Anbieterwechsel soll zukünftig innerhalb eines Tages vollzogen werden. Gut so. Und was, wenn die Unternehmen sich nicht daran halten?

Schwarz-Gelb ist gegen einen Schadensersatzanspruch des Verbrauchers.

Ein Bußgeld ist auch nicht vorgesehen. Konsequenter Verbraucherschutz sieht anders aus.

Auch beim Datenroaming handelt die Koalition halbherzig: Im Gesetzentwurf ist erst einmal nur eine Ermächtigung für einen Kostenairbag enthalten. Damit kann die Bundesnetzagentur die Anbieter verpflichten, einen Warnhinweis per SMS zu verschicken, wenn beim Datenroaming eine Kostengrenze überschritten wird. Wir brauchen aber nicht einen Warnhinweis, sondern eine echten Airbag. Die Datenübertragung muss bei Überschreiten einer Grenze gekappt werden, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich nicht aktiv für das Datenroaming entscheiden.


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