Endgeräteförderung bei Digitalfunk

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 27.10.2011
Pressemitteilung vom: 27.10.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenstaatssekretär Gerhard Eck zum Digitalfunk in Bayern: "Endgeräteförderung des Freistaates für Kommunen steht nicht in Frage – Unterstützung bei Suche nach geeigneten Grundstücken für Basisstationen" Innenstaatssekretär Gerhard Eck ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 27.10.2011] Endgeräteförderung bei Digitalfunk


Innenstaatssekretär Gerhard Eck zum Digitalfunk in Bayern: "Endgeräteförderung des Freistaates für Kommunen steht nicht in Frage – Unterstützung bei Suche nach geeigneten Grundstücken für Basisstationen"

Innenstaatssekretär Gerhard Eck hat heute unterstrichen, dass beim Aufbau des BOS-Digitalfunknetzes in Bayern die Endgeräteförderung des Freistaates für die Kommunen nicht in Frage stehe. "In unserer Finanzierungsvereinbarung ist klar geregelt, dass der Bund und der Freistaat Bayern die Kosten für das Netz bis 2021 übernimmt. Zudem wird der Freistaat die Erstbeschaffung der Endgeräte durch die Kommunen zu 80 Prozent fördern." Allerdings sehe die Vereinbarung auch eine Gegenleistung der Kommunen für diese massive Unterstützung vor. So haben sich die Gemeinden insbesondere verpflichtet, kostenfrei geeignete Grundstücke als Standorte für die Digitalfunk-Basisstationen zur Verfügung zu stellen. Das sei vielfach auch geschehen. Gerhard Eck: "Der Freistaat Bayern und die Kommunen sind Partner beim Aufbau des Digitalfunknetzes. Keine Kommune muss um die staatliche Endgeräteförderung fürchten, wenn sie konstruktiv bei der Suche nach Standortgrundstücken mitwirkt. I!

ch bin zuversichtlich, dass wir für jede Gemeinde eine gute Lösung finden werden."

Das Innenministerium hatte im Bayerischen Landtag dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit über den aktuellen Sachstand zum BOS-Digitalfunk und das Vorgehen bei der Standortakquise berichtet. Über die Kostenbeteiligung hatten sich das Innenministerium, Finanzministerium, die kommunalen Spitzenverbände und die Krankenkassen als Kostenträger für den Rettungsdienst über die Kostenbeteiligung am BOS-Digitalfunk bereits Ende November 2009 geeinigt. Der Aufbau des Digitalfunknetzes in Bayern schreitet zügig voran. Die Standortgewinnung für die Basisstationen folgt grundsätzlich einem festgelegten Auswahlverfahren, das auf dem funkplanerisch, einsatztaktisch, technisch und wirtschaftlich am besten geeigneten Standort abzielt. Mögliche Standortalternativen werden unter Beteiligung der Kommunen mit verantwortlichen regionalen Vertretern (z.B. BOS, Landratsamt) ermittelt. In Bayern sind derzeit bereits 166 Standorte fertig gestellt, über 850 Standorte sind vorvertraglich gesichert. Im Raum München wird das Netz derzeit im Rahmen des erweiterten Probebetriebs abgenommen.


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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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