Änderung der Zivilprozessordnung ist Bürgereinsatz zu verdanken

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 28.10.2011
Pressemitteilung vom: 28.10.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Die nun in Kraft getretene Änderung des §522 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ist vor allem dem Einsatz eines Bürgers zu verdanken. Ohne die Hartnäckigkeit von Horst Glanzer wäre keine Änderung der Rechtslage eingetreten", erklärt Wolfgang ...

[Die Linke. im Bundestag - 28.10.2011] Änderung der Zivilprozessordnung ist Bürgereinsatz zu verdanken


"Die nun in Kraft getretene Änderung des §522 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ist vor allem dem Einsatz eines Bürgers zu verdanken. Ohne die Hartnäckigkeit von Horst Glanzer wäre keine Änderung der Rechtslage eingetreten", erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D., zur am 27. Oktober in Kraft getretenen Neufassung des §522 der Zivilprozessordnung. Neskovic weiter:

"Die Veränderung der Gesetzesbestimmung zeigt, wie Bürger die Möglichkeit der Petition und des direkten Kontakts zu Bundestagsabgeordneten für sich nutzen können. Herr Glanzer und andere von der bisherigen Bestimmung des §522 Abs. 2 ZPO Betroffene sowie Fachleute haben es durch ihr Engagement und ihre Sachkunde geschafft, Politiker für dieses Thema zu sensibilisieren. Dafür gebührt ihnen besonderer Dank."


F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
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Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.

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