Aufhebung des Gluecksspielmonopols gefaehrdet

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 28.10.2011
Pressemitteilung vom: 28.10.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: die Finanzierung des Breitensports Zur Einigung der 15 Ministerpraesidenten auf einen neuen Gluecksspielstaatsvertrag erklaeren der sportpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster und die zustaendige Berichterstatterin Sabine ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 28.10.2011] Aufhebung des Gluecksspielmonopols gefaehrdet


die Finanzierung des Breitensports Zur Einigung der 15 Ministerpraesidenten auf einen neuen Gluecksspielstaatsvertrag erklaeren der sportpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster und die zustaendige Berichterstatterin Sabine Baetzing-Lichtenthaeler:

Was lange waert, muss nicht zwangslaeufig gut werden. Dieser Ansicht sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe Sport der SPD-Bundestagsfraktion ueber die Einigung der Ministerpraesidentenkonferenz ueber den Gluecksspielstaatsvertrag.

Nach monatelangen Verhandlungen hebt dieser das bisher bestehende staatliche Monopol auf und oeffnet den Sportwettenmarkt in Deutschland fuer 20 kommerzielle Wettanbieter. Dies stoesst seitens der Mitglieder der Arbeitsgruppe Sport auf deutliche Kritik, vor allem weil diese Oeffnung noch viel weiter geht, als zunaechst angedeutet.

Die Aufhebung des Glueckspielmonopols erhoeht nicht nur die Gefahr der Spielsucht, sondern gefaehrdet auch die finanzielle Planungssicherheit von Sportvereinen. Fuer den Breitensport fuehrt die geplante Regelung voraussichtlich zu erheblichen Mindereinnahmen. Bislang erhaelt der Breitensport pro Jahr Zuwendungen in Hoehe von etwa 500 Millionen Euro. Die vereinbarte Konzessionsabgabe von fuenf Prozent entspricht weniger als einem Drittel der bisherigen Zweckabgabe und duerfte kaum ausreichen, um den Bedarf des Sportes zu decken. Die Zweckabgabe aus dem bisherigen Gluecksspielstaatsvertrag ist eine feste - und vor allem verlaessliche - Stuetze der Breitensportfinanzierung in Deutschland.

Zudem ist nicht gesichert, dass die Festlegung auf eine hoehere Zahl von Konzessionen durch den Europaeischen Gerichtshof und die Europaeische Kommission als weniger willkuerlich angesehen wird, als die urspruenglich angedachten sieben Konzessionen aus dem ersten Vertragsentwurf. Auch ist wenig realistisch, dass durch eine zahlenmaessige Steigerung an Wettangeboten dem existierenden Schwarzmarkt Kunden entzogen und in die Legalitaet zurueckgefuehrt werden.

Positiv beurteilen die Sportpolitiker der Fraktion dagegen das weiter bestehende Verbot von Online-Casinospielen im neuen Gluecksspielstaatsvertrag. Die Beibehaltung des Verbots stellt einen wichtigen Beitrag zur Suchtpraevention dar.


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