Lammert: Neunergremium wird sich bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache nicht konstituieren
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 28.10.2011
Pressemitteilung vom: 28.10.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Aufgrund der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober in Sachen des "Euro-Rettungsschirms" – vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf das sog. Neuner-Sondergremium zuzulassen – sagte ...
[Deutscher Bundestag - 28.10.2011] Lammert: Neunergremium wird sich bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache nicht konstituieren
Aufgrund der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober in Sachen des "Euro-Rettungsschirms" – vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf das sog. Neuner-Sondergremium zuzulassen – sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert: "Wir haben gestern im Ältestenrat bereits Einvernehmen darüber gehabt, dass die nach der Wahl der Mitglieder des Gremiums eigentlich anstehende Konstituierung selbstverständlich so lange ausgesetzt bleibt, wie die Streitfrage in der Hauptsache nicht geklärt ist."
Die Frage, ob die im Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus getroffenen Regelungen verfassungswidrig sind oder nicht, ist damit ausdrücklich noch nicht entschieden. Bis dahin wird sich der Bundestag wenn erforderlich mit konkreten Entscheidungen und entscheidungsbedürftigen Fragen auseinandersetzen.
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Aufgrund der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober in Sachen des "Euro-Rettungsschirms" – vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf das sog. Neuner-Sondergremium zuzulassen – sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert: "Wir haben gestern im Ältestenrat bereits Einvernehmen darüber gehabt, dass die nach der Wahl der Mitglieder des Gremiums eigentlich anstehende Konstituierung selbstverständlich so lange ausgesetzt bleibt, wie die Streitfrage in der Hauptsache nicht geklärt ist."
Die Frage, ob die im Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus getroffenen Regelungen verfassungswidrig sind oder nicht, ist damit ausdrücklich noch nicht entschieden. Bis dahin wird sich der Bundestag wenn erforderlich mit konkreten Entscheidungen und entscheidungsbedürftigen Fragen auseinandersetzen.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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