Bozen und Brixen verbannen alte Fahrzeuge aus Innenstadt
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 31.10.2011
Pressemitteilung vom: 31.10.2011 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: Bozen und Brixen verbannen alte Fahrzeuge aus Innenstadt Ganzjährige Fahrverbote in Italien ADAC: Generell keine Winterfahrverbote in Gemeinden Südtirols mehr Autofahrer mit älteren Fahrzeugen haben nichts mehr in den Innenstädten ...
[ADAC - 31.10.2011] Bozen und Brixen verbannen alte Fahrzeuge aus Innenstadt
Ganzjährige Fahrverbote in Italien ADAC: Generell keine Winterfahrverbote in Gemeinden Südtirols mehr Autofahrer mit älteren Fahrzeugen haben nichts mehr in den Innenstädten von Bozen und Brixen zu suchen. In den beiden Gemeinden treten als Anti-Smog-Maßnahme ab 1. November 2011 umfangreiche Fahrverbote in Kraft. Anders als in den Vorjahren gilt das Fahrverbot nicht nur in der Wintersaison, sondern das ganze Jahr. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 155 Euro. Um Ärger mit den Ordnungshütern zu vermeiden, empfiehlt der ADAC Urlaubern, in den Außenbereichen der Städte zu parken und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in das Zentrum zu fahren.
Draußen bleiben müssen in Bozen und Brixen Fahrzeuge der Klassen Euro 0 und Euro 1 von Montag bis Freitag (außer Feiertage) in den Zeiten von 7 bis 10 Uhr sowie von 16 bis 19 Uhr. Betroffen sind auch Oldtimer. In Bozen dürfen zusätzlich keine Zweitaktmotorräder mit und ohne Katalysator in die Innenstadt. Generell freie Fahrt haben lediglich Kraftfahrzeuge der Klassen Euro 2, Euro 3, Euro 4 und Euro 5. Nicht betroffen von den Fahrverboten ist der Verkehr auf Autobahnen. Touristen, deren Unterkunft in der Fahrverbotszone liegt, dürfen mit einer Buchungsbestätigung an- und abreisen. Dies gilt auch für Busse, die ihre Insassen abliefern und abholen.
In den vergangenen Jahren gab es in Bruneck, Meran, Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen für den Zeitraum 1. November bis 31. März spezielle Winterfahrverbote. Auf diese Maßnahme verzichten die genannten Orte ab sofort. Ein Ganzjahresverbot wurde nicht verhängt.
Weitere italienische Städte und Gemeinden werden zu ähnlichen Maßnahmen greifen. Mitunter werden außerdem kurzfristig so genannte "Autofreie Sonntage" ausgerufen. An diesen Sonntagen ruht dann der komplette private Pkw-Verkehr.
Eine zentrale Meldestelle für diese Sperrungen gibt es in Italien nicht und damit auch keine Übersicht über die von den Anti-Smog-Maßnahmen betroffenen Orte. In den meisten Fällen weisen Radiodurchsagen, Hinweisschilder, Leuchttafeln und mitunter Straßensperren auf die Fahrverbote hin. Manche Gemeinden und Regionen informieren darüber hinaus auf ihren Internetseiten. Auch Touristenbüros vor Ort geben Auskunft.
Weitere Informationen zu Fahrverboten erhalten Autofahrer unter www.adac.de/reise_freizeit.
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
Tel (089) 76 76-0
Fax (089) 76 76-28 01
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Ganzjährige Fahrverbote in Italien ADAC: Generell keine Winterfahrverbote in Gemeinden Südtirols mehr Autofahrer mit älteren Fahrzeugen haben nichts mehr in den Innenstädten von Bozen und Brixen zu suchen. In den beiden Gemeinden treten als Anti-Smog-Maßnahme ab 1. November 2011 umfangreiche Fahrverbote in Kraft. Anders als in den Vorjahren gilt das Fahrverbot nicht nur in der Wintersaison, sondern das ganze Jahr. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 155 Euro. Um Ärger mit den Ordnungshütern zu vermeiden, empfiehlt der ADAC Urlaubern, in den Außenbereichen der Städte zu parken und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in das Zentrum zu fahren.
Draußen bleiben müssen in Bozen und Brixen Fahrzeuge der Klassen Euro 0 und Euro 1 von Montag bis Freitag (außer Feiertage) in den Zeiten von 7 bis 10 Uhr sowie von 16 bis 19 Uhr. Betroffen sind auch Oldtimer. In Bozen dürfen zusätzlich keine Zweitaktmotorräder mit und ohne Katalysator in die Innenstadt. Generell freie Fahrt haben lediglich Kraftfahrzeuge der Klassen Euro 2, Euro 3, Euro 4 und Euro 5. Nicht betroffen von den Fahrverboten ist der Verkehr auf Autobahnen. Touristen, deren Unterkunft in der Fahrverbotszone liegt, dürfen mit einer Buchungsbestätigung an- und abreisen. Dies gilt auch für Busse, die ihre Insassen abliefern und abholen.
In den vergangenen Jahren gab es in Bruneck, Meran, Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen für den Zeitraum 1. November bis 31. März spezielle Winterfahrverbote. Auf diese Maßnahme verzichten die genannten Orte ab sofort. Ein Ganzjahresverbot wurde nicht verhängt.
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