Präsident des Bundesfinanzhofs ernannt - Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 31.10.2011
Pressemitteilung vom: 31.10.2011 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundespräsident hat heute Herrn Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff als Richter des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet und ihn zum Präsidenten des Bundesfinanzhofes ernannt. Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff war seit dem Jahr 2001 Mitglied ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 31.10.2011] Präsident des Bundesfinanzhofs ernannt - Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Der Bundespräsident hat heute Herrn Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff als Richter des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet und ihn zum Präsidenten des Bundesfinanzhofes ernannt.
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff war seit dem Jahr 2001 Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Zuvor war er mehrere Jahre als Richter am Bundesfinanzhof (Mitglied des IX. Senats), davor als stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, als Richter am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern sowie als Richter und später als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster und dem Referendariat in Baden-Württemberg war Mellinghoff zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, von 1987 bis 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Rudolf Mellinghoff wurde 2006 die Ehrendoktorwürde der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald verliehen. Seit 2007 ist er Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen, an der er seit 2001 als Lehrbeauftragter tätig ist.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Birte Betzendahl, Harald Schütt
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Der Bundespräsident hat heute Herrn Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff als Richter des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet und ihn zum Präsidenten des Bundesfinanzhofes ernannt.
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff war seit dem Jahr 2001 Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Zuvor war er mehrere Jahre als Richter am Bundesfinanzhof (Mitglied des IX. Senats), davor als stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, als Richter am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern sowie als Richter und später als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster und dem Referendariat in Baden-Württemberg war Mellinghoff zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, von 1987 bis 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Rudolf Mellinghoff wurde 2006 die Ehrendoktorwürde der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald verliehen. Seit 2007 ist er Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen, an der er seit 2001 als Lehrbeauftragter tätig ist.
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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