02.11.2011 10:40 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von -
Familienpflegezeit geht an der Realität vorbei
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(ddp direct)Was ist das Familienpflegegesetz?
Das neue Familienpflegegesetz sieht vor, dass pflegende Angehörige ihre Wochenarbeitszeit bis auf 15 Stunden reduzieren können, wobei der Arbeitgeber die Hälfte der finanziellen Ausfälle für die Betroffenen mittels eines zinslosen Darlehens durch den Bund finanzieren kann. Höchstdauer der Familienpflegezeit ist zwei Jahre. Ist der Pflegende wieder voll erwerbstätig, dann arbeitet er so lange zu einem geringeren Gehalt, bis das Darlehen ... ... weiter lesen Quelle
Das neue Familienpflegegesetz sieht vor, dass pflegende Angehörige ihre Wochenarbeitszeit bis auf 15 Stunden reduzieren können, wobei der Arbeitgeber die Hälfte der finanziellen Ausfälle für die Betroffenen mittels eines zinslosen Darlehens durch den Bund finanzieren kann. Höchstdauer der Familienpflegezeit ist zwei Jahre. Ist der Pflegende wieder voll erwerbstätig, dann arbeitet er so lange zu einem geringeren Gehalt, bis das Darlehen ... ... weiter lesen Quelle
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