Schwangerschaftskonfliktgesetz - Aktualisierte Handreichung zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind

  • Pressemitteilung der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA), 02.11.2011
Pressemitteilung vom: 02.11.2011 von der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) aus Köln

Kurzfassung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt medizinische Fachkräfte bei der Beratung und Aufklärung Schwangerer nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (PND) 2. November 2011.Seit dem 1. Januar 2010 ist im §1 ...

[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 02.11.2011] Schwangerschaftskonfliktgesetz - Aktualisierte Handreichung zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind


Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt medizinische Fachkräfte bei der Beratung und Aufklärung Schwangerer nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (PND)

2. November 2011.Seit dem 1. Januar 2010 ist im §1 Absatz 1a Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) gesetzlich geregelt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationsmaterialien für medizinische Fachkräfte, Schwangerschaftsberatungsstellen und werdende Eltern zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und zum Leben von Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung zur Verfügung stellt. Das im letzten Jahr von der BZgA entwickelte Medienpaket wird jetzt um eine vollständig überarbeitete und erweiterte Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Beratung und Aufklärung von Schwangeren bei einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (PND) ergänzt.

Das aktualisierte Manual soll medizinische Fachkräfte bei der Beratung Schwangerer in dieser für sie hoch belastenden Situation unterstützen. Es informiert über weiterführende Gesprächs- und Unterstützungsangebote, Kontaktadressen und über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind. Neu sind drei Formblätter für Gynäkologinnen und Gynäkologen zur Gesprächsdokumentation bei auffälligem Befund. Diese sollen Fachkräfte wie Schwangere in der Beratungssituation unterstützen und bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben Sicherheit bieten. Die Handreichung informiert außerdem zum Thema ‘Früher Abschied von einem Kind’ und über spezifische Angebote, die den Schwangeren Orientierung in der medizinischen und psychosozialen Beratungslandschaft geben.

Das aktualisierte "Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der PND" ist mit 16 Fachverbänden und Gesellschaften aus den Bereichen Gynäkologie, Beratung und Behinderung abgestimmt. Die BZgA versendet in Kürze ein Exemplar an alle gynäkologischen Fachkräfte.

Außerdem kann es kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax:

0221-8992257, E-mail: order@bzga.de. Der Download steht unter http://www.bzga.de/infomaterialien in der Rubrik "Familienplanung".

Ausführliche Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz stehen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.


Kontakt:
Julia Jakob
Stellvertretende Pressesprecherin
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Tel. 0221-8992378
Fax: 0221-8992201
E-mail: julia.jakob@bzga.de
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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Über Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA):
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen.
Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.
Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.

Firmenkontakt:
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Julia Jakob
Stellvertretende Pressesprecherin
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Tel. 0221-8992378
Fax: 0221-8992201
E-mail: julia.jakob@bzga.de
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