Bildungs- und Teilhabepaket bleibt ein bürokratisches Monster
- Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 02.11.2011
Pressemitteilung vom: 02.11.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: "Die Bundesregierung hat aus dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Bildung und Teilhabe als Teil des menschenwürdigen Existenzminimums zu garantieren, ein bürokratisches Monster gemacht. Dass nur etwa 45 Prozent der Berechtigten das Bildungs- ...
[Die Linke. im Bundestag - 02.11.2011] Bildungs- und Teilhabepaket bleibt ein bürokratisches Monster
"Die Bundesregierung hat aus dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Bildung und Teilhabe als Teil des menschenwürdigen Existenzminimums zu garantieren, ein bürokratisches Monster gemacht. Dass nur etwa 45 Prozent der Berechtigten das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen, zeigt, dass dieser Ansatz für viel Zuviele ins Leere läuft", kritisiert die Leiterin des Arbeitskreises "Arbeit und soziale Sicherung" der Fraktion DIE LINKE, Diana Golze, anlässlich der Zwischenbilanz der Bundesregierung zum "Bildungs- und Teilhabepaket". Golze weiter:
"Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einen grundlegend falschen Ansatz gewählt. Mit der ideologischen Begründung, nur so könne gewährleistet werden, dass die Leistungen bei den Kindern ankommen, wurden statt einer sachgerechten Erhöhung der Regelleistungen und Investitionen in soziale Infrastruktur bürokratische und stigmatisierende Sachleistungen eingeführt. Damit war von Anfang an klar: Ein Großteil der Berechtigten wird die Leistungen nie erhalten. Dies wurde durch zum Teil äußerst restriktive Voraussetzungen - etwa bei der Lernförderung - noch zusätzlich verschärft.
Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit deutlich ausgeführt, dass Kinder und Jugendliche im Grundsicherungsbezug einen grundrechtlich gesicherten Anspruch auf Bildung und Teilhabe haben. Die Sicherstellung dieses Leistungsanspruchs war die Aufgabe der Bundesregierung. Wenn fast zwei Jahre nach dem Urteil mehr als die Hälfte der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen leer ausgeht, ist das kein Erfolg, wie Ursula von der Leyen behauptet, sondern ein Skandal. Schließlich wurde für alle Kinder und Jugendliche der sogenannte Regelbedarf unter Verweis auf das sog. Bildungs- und Teilhabepaket reduziert.
DIE LINKE bleibt dabei: Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören in den Regelbedarf der Kinder und Jugendlichen und sind somit als Teil der Geldleistung auszuzahlen. Um bei Bedarf Jugendliche wirksam zu fördern, brauchen wir darüber hinaus einen deutlichen Ausbau von Kitas, Schulen, Jugend- und Freizeiteinrichtungen."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
"Die Bundesregierung hat aus dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Bildung und Teilhabe als Teil des menschenwürdigen Existenzminimums zu garantieren, ein bürokratisches Monster gemacht. Dass nur etwa 45 Prozent der Berechtigten das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen, zeigt, dass dieser Ansatz für viel Zuviele ins Leere läuft", kritisiert die Leiterin des Arbeitskreises "Arbeit und soziale Sicherung" der Fraktion DIE LINKE, Diana Golze, anlässlich der Zwischenbilanz der Bundesregierung zum "Bildungs- und Teilhabepaket". Golze weiter:
"Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einen grundlegend falschen Ansatz gewählt. Mit der ideologischen Begründung, nur so könne gewährleistet werden, dass die Leistungen bei den Kindern ankommen, wurden statt einer sachgerechten Erhöhung der Regelleistungen und Investitionen in soziale Infrastruktur bürokratische und stigmatisierende Sachleistungen eingeführt. Damit war von Anfang an klar: Ein Großteil der Berechtigten wird die Leistungen nie erhalten. Dies wurde durch zum Teil äußerst restriktive Voraussetzungen - etwa bei der Lernförderung - noch zusätzlich verschärft.
Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit deutlich ausgeführt, dass Kinder und Jugendliche im Grundsicherungsbezug einen grundrechtlich gesicherten Anspruch auf Bildung und Teilhabe haben. Die Sicherstellung dieses Leistungsanspruchs war die Aufgabe der Bundesregierung. Wenn fast zwei Jahre nach dem Urteil mehr als die Hälfte der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen leer ausgeht, ist das kein Erfolg, wie Ursula von der Leyen behauptet, sondern ein Skandal. Schließlich wurde für alle Kinder und Jugendliche der sogenannte Regelbedarf unter Verweis auf das sog. Bildungs- und Teilhabepaket reduziert.
DIE LINKE bleibt dabei: Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören in den Regelbedarf der Kinder und Jugendlichen und sind somit als Teil der Geldleistung auszuzahlen. Um bei Bedarf Jugendliche wirksam zu fördern, brauchen wir darüber hinaus einen deutlichen Ausbau von Kitas, Schulen, Jugend- und Freizeiteinrichtungen."
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Über Die Linke. im Bundestag:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
Firmenkontakt:
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