Kfz-Versicherung: Genau vergleichen und rechtzeitig kündigen

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 02.11.2011
Pressemitteilung vom: 02.11.2011 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: ADAC: Die wichtigsten Punkte beim Versicherungswechsel Die Kfz-Versicherer ziehen 2012 die Preise an ? auch für bestehende Verträge. Ein Prämienvergleich kann im laufenden Wechselgeschäft deshalb besonders lohnenswert sein. Wer den Anbieter von ...

[ADAC - 02.11.2011] Kfz-Versicherung: Genau vergleichen und rechtzeitig kündigen


ADAC: Die wichtigsten Punkte beim Versicherungswechsel

Die Kfz-Versicherer ziehen 2012 die Preise an ? auch für bestehende Verträge. Ein Prämienvergleich kann im laufenden Wechselgeschäft deshalb besonders lohnenswert sein. Wer den Anbieter von Kfz-Policen wechseln möchte, sollte laut ADAC folgende Regeln beachten:

· Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und -leistungen genau
vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Eventuell hat auch der aktuelle Versicherer einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende.

Durch die Reform der Schadensfreiheitsklassen sollte in diesem Jahr auf die Rabatt- und Rückstufungstabellen besonders geachtet werden. Der Prämienvergleich wird immer wichtiger.

· Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, den es in der Teilkasko nicht gibt.

· Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich.

Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.

· Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel nur zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingehen.

· Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht von einem Monat besteht z.B. wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.

· Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern, aber bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Anbieter.

· Generell sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.


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