Neues Internetportal www.lebensmittelwarnung.de Mehr Transparenz für den Verbraucher

  • Pressemitteilung der Firma aid, 02.11.2011
Pressemitteilung vom: 02.11.2011 von der Firma aid aus Bonn

Kurzfassung: (aid) - Ab sofort können sich Verbraucher im Internet zentral über Lebensmittelwarnungen in Deutschland informieren. Dazu hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de Mehr Transparenz für den Verbraucher


(aid) - Ab sofort können sich Verbraucher im Internet zentral über Lebensmittelwarnungen in Deutschland informieren. Dazu hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de eingerichtet. Ob Salmonellen in der Wurst oder Glasstückchen in der Konservendose - auf der neuen Internetseite finden Konsumenten Hinweise zu Nahrungsmitteln, die eine Gefahr für die Gesundheit sind oder den Verbraucher täuschen können und sich bereits im Handel befinden.

Bisher erfolgte die Veröffentlichung von gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln nur über einzelne, regionale Medien. Mit der neuen Internetplattform werden diese von den zuständigen Behörden in den Bundesländern nun direkt online gestellt. Im Portal findet man auch Hinweise der zuständigen Behörden auf weitere Informationen für die Öffentlichkeit oder auf Rücknahme- oder Rückrufaktionen durch Lebensmittelunternehmer. Darüber hinaus kann das BVL vor Produkten warnen, wenn etwa das Lebensmittel aus dem Ausland vertrieben wird (z.B. via Internet) und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert.

Durch die Anbindung an den Internetdienst Twitter können sich Verbraucher direkt über neue Warnungen informieren lassen - auch gezielt für einzelne Bundesländer. "Mit der neuen Internetseite erreichen wir eine Transparenz in der Lebensmittelkontrolle, die es so in Deutschland bislang nicht gegeben hat", lobt Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner. Dennoch gibt es auch kritische Stimmen, nach denen die Liste der Lebensmittelwarnungen auf dem Portal nicht vollständig sei. Denn die Behörden sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, aktuell und umfassend über alle gesundheitsgefährdenden Produkte zu informieren.


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