Erläuterungen zur Schuldenbremse: Kritik der LINKEN geht an der Sache vorbei – Informationsanspruch wird erfüllt

  • Pressemitteilung der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen, 13.01.2011
Pressemitteilung vom: 13.01.2011 von der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen aus Wiesbaden

Kurzfassung: Die GRÜNE Landtagsfraktion weist die Kritik der LINKEN an der Vorbereitung der Volksabstimmung zur Schuldenbremse zurück. "Nach dem Gesetz über Volksabstimmungen hat der Landtag eine Erläuterung beschlossen, die den Wählerinnen und Wählern den ...

[Bündnis 90/Die Grünen Hessen - 13.01.2011] Erläuterungen zur Schuldenbremse: Kritik der LINKEN geht an der Sache vorbei – Informationsanspruch wird erfüllt


Die GRÜNE Landtagsfraktion weist die Kritik der LINKEN an der Vorbereitung der Volksabstimmung zur Schuldenbremse zurück. "Nach dem Gesetz über Volksabstimmungen hat der Landtag eine Erläuterung beschlossen, die den Wählerinnen und Wählern den vorgeschlagenen Verfassungstext erklärt. Damit hat der Landtag nichts anderes getan, als mit einem verständlichen Begleittext seine Informationspflicht gegenüber den Wählerinnen und Wählern zu erfüllen", stellt die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Sigrid Erfurth fest. Zunächst sei für die Öffentlichkeit eine Informationsbasis zu schaffen. Darauf aufbauend stehe es der LINKEN wie allen anderen Parteien und Interessengruppen frei, sich an der politischen Diskussion über die Schuldenbreme zu beteiligen.

Leider habe die LINKE stattdessen versucht, mit ihrem Änderungsantrag zum Erläuterungstext die Wählerschaft in die Irre zu führen. "Die LINKE erweckt nach wie vor den Eindruck, durch die Volksabstimmung am 27. März werde die Schuldenbremse eingeführt. Wahr ist hingegen, dass die Schuldenbremse bereits geltendes Recht ist. Es ist bereits im Grundgesetz verankert, dass die Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts für den Bund ab 2016 und für alle Bundesländer ab 2020 einzuhalten ist. Wahr ist auch, dass Hessen mit der für die Volksabstimmung vorgeschlagenen Verfassungsänderung den Regelungsspielraum des Grundgesetzes nutzt. Im vorgelegten Verfassungstext sind die hessischen Ausnahmeregelungen vom Schuldenverbot enthalten – für konjunkturelle Krisen, Naturkatastrophen und andere außergewöhnliche Notfälle. Durch die Verhandlungen mit den Regierungsparteien ist es uns gelungen, einen Schutzwall für die Kommunen zu errichten und die Verantwortung des Landtags festzuschreiben, für ausreichende Staatseinnahmen zu sorgen", zählt Sigrid Erfurth auf. "All dies in die hessische Verfassung aufzunehmen, sollte eigentlich im Interesse der LINKEN liegen."

Nun erwäge die LINKE vor dem Staatsgerichtshof zu klagen. "Das ist das gute Recht der LINKEN. Ob sie sich allerdings damit hilft, taktische Erwägungen und ihre Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichtes in Pressekonferenzen öffentlich auszubreiten, mögen andere entscheiden."


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