Jahresakkreditierung 2012 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 03.11.2011
Pressemitteilung vom: 03.11.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten können ab sofort bis zum 16. Dezember 2011 für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2012 zur ständigen Berichterstattung aus dem ...
[Deutscher Bundestag - 03.11.2011] Jahresakkreditierung 2012 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag
Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten können ab sofort bis zum 16. Dezember 2011 für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2012 zur ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Jahresakkreditierung ist grundsätzlich ein Nachweis einer regelmäßigen Berichterstattung über die Arbeit des Deutschen Bundestages (z.B. durch Bestätigung der Redaktion und/oder Arbeitsnachweise).
Das Antragsformular kann unter http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung/formular2012.pdf abgerufen und online ausgefüllt werden. Die ausgefüllten und ausgedruckten Anträge sind nur per Fax an folgende Nummern zu senden: 030 227 36045 oder 030 227 36245.
Auch zur Verlängerung der für 2011 ausgegebenen Jahresakkreditierungen ist das Ausfüllen und Zusenden des Antragsformulars notwendig.
Ein Jahresausweis wird nicht verlängert, wenn im Jahr 2011 die beantragte Akkreditierung nicht abgeholt worden ist. Gegebenenfalls ist eine Begründung anzugeben.
Ausweisausgabe:
Die Jahresakkreditierungen 2012 können ab Donnerstag, 12. Januar 2012, in der Pressestelle, Wilhelmstraße 65, Raum E 14 abgeholt werden. Die Jahresakkreditierungen 2011 verlieren am 1. März 2012 ihre Gültigkeit.
Bei Abholung des Ausweises ist die Rückgabe der Jahresakkreditierung 2011 sowie die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses und eines Presseausweises notwendig. Ausweise, die bis zur Sommerpause 2012 (6. Juli 2012) nicht abgeholt worden sind, werden vernichtet.
Für eine auf kurze Zeit beschränkte Berichterstattung aus dem Bundestag können - wie bisher – Tagesakkreditierungen ( http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung/akk_formular.pdf ) beantragt werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Bundestags-Pressestelle Corinna Weber und Heidrun Vogel, Tel. 030 227 32929 oder -32924, zur Verfügung.
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten können ab sofort bis zum 16. Dezember 2011 für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2012 zur ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Jahresakkreditierung ist grundsätzlich ein Nachweis einer regelmäßigen Berichterstattung über die Arbeit des Deutschen Bundestages (z.B. durch Bestätigung der Redaktion und/oder Arbeitsnachweise).
Das Antragsformular kann unter http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung/formular2012.pdf abgerufen und online ausgefüllt werden. Die ausgefüllten und ausgedruckten Anträge sind nur per Fax an folgende Nummern zu senden: 030 227 36045 oder 030 227 36245.
Auch zur Verlängerung der für 2011 ausgegebenen Jahresakkreditierungen ist das Ausfüllen und Zusenden des Antragsformulars notwendig.
Ein Jahresausweis wird nicht verlängert, wenn im Jahr 2011 die beantragte Akkreditierung nicht abgeholt worden ist. Gegebenenfalls ist eine Begründung anzugeben.
Ausweisausgabe:
Die Jahresakkreditierungen 2012 können ab Donnerstag, 12. Januar 2012, in der Pressestelle, Wilhelmstraße 65, Raum E 14 abgeholt werden. Die Jahresakkreditierungen 2011 verlieren am 1. März 2012 ihre Gültigkeit.
Bei Abholung des Ausweises ist die Rückgabe der Jahresakkreditierung 2011 sowie die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses und eines Presseausweises notwendig. Ausweise, die bis zur Sommerpause 2012 (6. Juli 2012) nicht abgeholt worden sind, werden vernichtet.
Für eine auf kurze Zeit beschränkte Berichterstattung aus dem Bundestag können - wie bisher – Tagesakkreditierungen ( http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung/akk_formular.pdf ) beantragt werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Bundestags-Pressestelle Corinna Weber und Heidrun Vogel, Tel. 030 227 32929 oder -32924, zur Verfügung.
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
Firmenkontakt:
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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