Tarifvertrag Maler- und Lackiererhandwerk allgemeinverbindlich

  • Pressemitteilung der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt, 04.11.2011
Pressemitteilung vom: 04.11.2011 von der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt aus Frankfurt am Main

Kurzfassung: IG BAU: Lohnplus gilt jetzt für alle Auszubildenden der Branche Frankfurt am Main – Das lange Ringen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) um eine höhere Ausbildungsvergütung im Maler- und Lackiererhandwerk hat sich gelohnt. ...

[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 04.11.2011] Tarifvertrag Maler- und Lackiererhandwerk allgemeinverbindlich


IG BAU: Lohnplus gilt jetzt für alle Auszubildenden der Branche

Frankfurt am Main – Das lange Ringen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) um eine höhere Ausbildungsvergütung im Maler- und Lackiererhandwerk hat sich gelohnt. Der Tarifvertrag ist mit der jetzt erfolgten Bekanntmachung der Bundesregierung im Bundesanzeiger (für die Red.: Nr. 165, vom 3. November 2011) allgemeinverbindlich. Nachdem Azubis, die in tarifgebundenen Betrieben lernen, schon seit dem 1. August 2011 ein deutliches Plus erhalten, haben nunmehr alle 33 000 Auszubildenden der Branche einen Anspruch auf die höhere Bezahlung. "Die höhere Vergütung für den Nachwuchs war überfällig", sagte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. "Die Arbeitgeber mussten letztlich einsehen, dass sie mit Mini-Vergütungen keinen Fachkräfte-Nachwuchs mehr bekommen."

Die IG BAU hatte zuvor fast ein Jahr lang mit den Arbeitgebern über den Abschluss hart verhandelt. Der eigentliche Tarifabschluss wurde bereits im April 2011 erzielt. Seitdem lag im Bundesarbeitsministerium der Antrag auf die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit vor. Im Ergebnis haben die jungen Beschäftigten in Ost und West nun einheitliche und vernünftige Vergütungen sowie bessere Rahmenbedingungen.

Im ersten Ausbildungsjahr erhalten sie 450 Euro. Die Vergütung steigt im zweiten Jahr auf 500 Euro und im dritten auf 635 Euro. Zudem erhalten die Auszubildenden ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 15 Prozent und haben einen Tag mehr Urlaub. Zuvor erhielten sie nur das gesetzliche Minimum von 20 Tagen. "Mit der Allgemeinverbindlichkeit muss sich jetzt jeder Arbeitgeber an diese Regelung halten", betonte Schäfers. Er rief die Auszubildenden dazu auf, genau zu prüfen, ob ihr Betrieb die aktuellen Vergütungen zahlt.
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Ruprecht Hammerschmidt
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt


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