Mit der richtigen GmbH-Satzung ruinösen Streit vermeiden

  • Pressemitteilung der Firma Eimer Heuschmid Mehle, 07.11.2011
Pressemitteilung vom: 07.11.2011 von der Firma Eimer Heuschmid Mehle aus Bonn

Kurzfassung: (Bonn, den 07. 11. 2011) Die GmbH mit kleinem Gesellschafterkreis ist wirtschaftlicher Alltag. Hier leiten und arbeiten die Chefs selbst, oft ohne oder mit nur wenigen Angestellten. Doch wehe, wenn Meinungsverschiedenheiten zum Streit führen. "In ...

[Eimer Heuschmid Mehle - 07.11.2011] Mit der richtigen GmbH-Satzung ruinösen Streit vermeiden


(Bonn, den 07. 11. 2011) Die GmbH mit kleinem Gesellschafterkreis ist wirtschaftlicher Alltag. Hier leiten und arbeiten die Chefs selbst, oft ohne oder mit nur wenigen Angestellten. Doch wehe, wenn Meinungsverschiedenheiten zum Streit führen. "In der personalistischen GmbH wird bei der Gründung oder bei der Erweiterung des Gesellschafterkreises ein möglicher Streit meist nicht bedacht. Die Folgen können nicht nur teuer sein, sie können die GmbH sogar ruinieren", warnt Matthias Arens, Rechtsanwalt der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn.

Vorsorge ist über die Satzung der GmbH möglich. Hier lässt sich verankern, dass ein Geschäftsanteil gegen eine entsprechende Abfindung zwangsweise eingezogen werden kann. Mit einer solchen Zwangseinziehung seines Anteils geht auch die Gesellschafterstellung des betroffenen Gesellschafters unter. Dazu muss in der Satzung nicht nur die Einziehung selbst geregelt sein, sie muss auch mögliche Einziehungsgründe definieren. "Im Prinzip ist die Entziehung aus wichtigem Grund konkret genug, doch vermeidet eine Auflistung möglicher Gründe späteren Streit', erklärt Steuerfachanwalt Arens. Ein solcher wichtiger Grund könnte zum Beispiel sein, dass einer der Gesellschafter gegen das Wettbewerbsverbot verstößt und damit der GmbH Schaden zufügt.

Musterverträge helfen hier nicht weiter. Arens: "Für eine vernünftige Lösung müssen die möglichen Interessen aller Beteiligten in die Satzung einfließen." Das sollte frühzeitig geschehen. Zeichnen sich die Differenzen erst einmal ab, wird es schwierig, eine versäumte Satzungsgestaltung nachzuholen. "Jede Satzungsänderung ist notariell zu beurkunden und bedarf mindestens einer mehr als 75-prozentigen Stimmenmehrheit, um dem Gesetz genüge zu tun", stellt Arens klar, "bei personalistischen Gesellschaften bedeutet das fast regelmäßig Einstimmigkeit. Sollte eine Sperrminorität bestehen, ist Einstimmigkeit ohnehin Pflicht."

Arens rät, in der Satzung vorzusehen, dass die Gesellschafter anstelle der Einziehung verlangen können, dass der betroffene Geschäftsanteil gegen Zahlung der satzungsmäßigen Abfindung an einen Mitgesellschafter oder einen Dritten abzutreten ist und die Gesellschafter dies mit sofortiger und dinglicher Wirkung beschließen können. "Ein solcher Ausschluss des Gesellschafters durch Abtretung ist unabhängig von der vollständigen Aufbringung oder Erhaltung des Stammkapitals möglich", betont der Steuerrechtler. "Das ist sinnvoll, da eine Einziehung dann nicht möglich ist, wenn die GmbH nicht über ausreichend freies Vermögen für die Abfindung verfügt beziehungsweise durch die Abfindung eine Unterbilanz droht." Auch wird mit einer solchen Regelung das Problem eines eventuell nicht voll eingezahlten Geschäftsanteils des auszuschließenden Gesellschafters umgangen.

Die vorsorglichen Einziehungsregelungen können nicht nur dazu beitragen, eine Auseinandersetzung der Gesellschafter schneller und kostengünstiger zu lösen oder Sanktionswirkungen bei schädlichem Verhalten zu entfalten. Sie können auch im laufenden Geschäftsbetrieb disziplinierend wirken. So werden beispielsweise Gesellschafter, die gemeinsam eine Betriebsimmobilie halten, einen Mitgesellschafter erfolgreicher vom Verkauf seines Immobilienanteils an einen Dritten abhalten können, wenn ihm die Einziehung seines Geschäftsanteils droht, sollte er die Beteiligungsidentität der Betriebsgesellschaft und der Besitzgesellschaft verletzen, wie Arens aus der Praxis berichtet.
Infos: www.ehm-kanzlei.de

Hinweis für die Redaktion:

Eimer Heuschmid Mehle ist eine überregionale Anwaltssozietät mit Sitz in Bonn. Die Kanzlei ist interdisziplinär ausgerichtet. Ein Team versierter Fachanwälte deckt alle relevanten Rechtsgebiete ab. Die individuelle Kompetenz und ein ausgeprägter Teamgeist bilden die Grundlage für eine ganzheitliche und persönliche Betreuung. Über das internationale Kanzleinetzwerk AVRIO haben die Mandanten zudem Zugriff auf renommierte Kanzleien in Europa, im nahen und mittleren Osten, in den USA und Kanada sowie in Asien und Australien.


Fachfragen beantwortet gerne:

Eimer Heuschmid Mehle
überregionale Rechtsanwaltssozietät
Matthias Arens
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Friedrich-Breuer-Straße 112
53225 Bonn
Telefon: 0228 466025
Telefax: 0228 460708
arens@ehm-kanzlei.de
www.ehm-kanzlei.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
47877 Willich
Telefon: 02154 6064820
Telefax: 02154 6064826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.de

Über Eimer Heuschmid Mehle:
Eimer Heuschmid Mehle ist eine überregionale Anwaltssozietät mit Sitz in Bonn. Die Kanzlei ist interdisziplinär ausgerichtet. Ein Team versierter Fachanwälte deckt alle relevanten Rechtsgebiete ab. Die individuelle Kompetenz und ein ausgeprägter Teamgeist bilden die Grundlage für eine ganzheitliche und persönliche Betreuung. Über das internationale Kanzleinetzwerk AVRIO haben die Mandanten zudem Zugriff auf renommierte Kanzleien in Europa, im nahen und mittleren Osten, in den USA und Kanada sowie in Asien und Australien.

Firmenkontakt:
Fachfragen beantwortet gerne:

Eimer Heuschmid Mehle
überregionale Rechtsanwaltssozietät
Matthias Arens
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Friedrich-Breuer-Straße 112
53225 Bonn
Telefon: 0228 466025
Telefax: 0228 460708
arens@ehm-kanzlei.de
www.ehm-kanzlei.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
47877 Willich
Telefon: 02154 6064820
Telefax: 02154 6064826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.de

Die Pressemeldung "Mit der richtigen GmbH-Satzung ruinösen Streit vermeiden" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Mit der richtigen GmbH-Satzung ruinösen Streit vermeiden" ist Eimer Heuschmid Mehle.