Justizminister Kutschaty: 10. November ist 'Tag des Betreuungsrechts' an 57 NRW-Gerichten - Betreuungsexpertinnen und -experten informieren

  • Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011
Pressemitteilung vom: 07.11.2011 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf

Kurzfassung: 07.11.2011 Einen "Tag des Betreuungsrechts" hat Justizminister Thomas Kutschaty für die nordrhein-westfälische Justiz ins Leben gerufen. An diesem Donnerstag, dem 10. November 2011, werden sich 57 Gerichte im ganzen Land mit einem breit ...

[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 07.11.2011] Justizminister Kutschaty: 10. November ist "Tag des Betreuungsrechts" an 57 NRW-Gerichten - Betreuungsexpertinnen und -experten informieren


07.11.2011

Einen "Tag des Betreuungsrechts" hat Justizminister Thomas Kutschaty für die nordrhein-westfälische Justiz ins Leben gerufen. An diesem Donnerstag, dem 10. November 2011, werden sich 57 Gerichte im ganzen Land mit einem breit gefächerten Informationsangebot an die Bürgerinnen und Bürger wenden, kündigte der Minister heute (Montag, 7. November 2011) in Düsseldorf an. In Nordrhein-Westfalen sind derzeit über 300.000 rechtliche Betreuungen eingerichtet.

"Das Betreuungsrecht - und mit ihm die so genannte Vorsorgevollmacht - ist keineswegs ein Thema, das nur Menschen fortgeschrittenen Alters betrifft", betonte der Minister. "Jeder von uns kann von einem Augenblick zum anderen eine rechtliche Betreuung benötigen - unabhängig vom Alter. Niemand ist beispielsweise vor einem Unfall gefeit, der in schlimmen Fällen dazu führt, dass ein anderer Mensch sich um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern muss."

"Wer von einem schweren Schicksalsschlag getroffen wird und niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, dem muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite stellen", so der Minister weiter. "Die Betreuerin oder der Betreuer regeln dann die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Person, soweit dies erforderlich ist. Sie können beispielsweise bestimmen, ob und wie deren Vermögen für die Pflege eingesetzt wird, ob und welche Pflegeeinrichtung in Betracht kommt oder ob die bisherige Wohnung gekündigt werden muss."

Der Schlüssel, um die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch ein Betreuungsgericht zu verhindern und selbstbestimmt einen vertrauten Menschen umfassend mit der Wahrnehmung aller relevanten Entscheidungen zu betrauen, sei eine Vorsorgevollmacht, so der Minister weiter. Ein Musterformular befinde sich in der vom Justizministerium herausgegebenen kostenlosen Broschüre zum Betreuungsrecht, wie sie jährlich rund 100.000 Mal verteilt werde. Neu sei ein Flyer, der in knapper Form über die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informiere. "Wir lassen diesen Flyer auch in russischer und türkischer Sprache drucken. Die Herausgabe des Flyers in weiteren Fremdsprachen ist in der Planung", so der Minister.

Eine Übersicht über die Aktivitäten der 57 teilnehmenden Gerichte am Donnerstag, den 10. November 2011, befindet sich unter www.justiz.nrw.de. Einen Überblick über das Thema Betreuungsrecht gibt es auch unter www.betreuung.nrw.de.


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