Deutschland heißt hochqualifizierte Arbeitskräfte willkommen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 07.11.2011
Pressemitteilung vom: 07.11.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Unbefristete Niederlassungserlaubnis mit der "Blue Card" Der Koalitionsausschuss hat am Sonntag die Einführung einer "Blue Card" für hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland beschlossen. Dazu erklärt der Integrationsbeauftragte ...

[CDU/CSU-Fraktion - 07.11.2011] Deutschland heißt hochqualifizierte Arbeitskräfte willkommen


Unbefristete Niederlassungserlaubnis mit der "Blue Card"

Der Koalitionsausschuss hat am Sonntag die Einführung einer "Blue Card" für hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland beschlossen. Dazu erklärt der Integrationsbeauftragte CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser:

"Eine zentrale Grundlage für Wachstum und Wohlstand in unserem Land sind die engagierten und gut qualifizierten Beschäftigten. Deshalb wollen wir die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes insbesondere für Hochqualifizierte aus dem Ausland weiter steigern. Derzeit wandern leider zu viele gut ausgebildete Menschen aus Deutschland ab, anstatt nach Lehre oder Studium auch hier zu arbeiten und so zu Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplatzsicherheit auch vieler anderer beizutragen.
Die Einführung der ?Blue Card? für Hochqualifizierte ist das richtige Signal. Wir sagen damit: Wer es hier durch Leistung zu etwas bringen will, ist uns willkommen. Eine unerwünschte Zuwanderung in die Sozialsystem wird alleine dadurch unterbunden, dass die mit der ?Blue Card? verbundende unbefristete Niederlassungserlaubnis innerhalb der ersten drei Jahre automatisch erlischt, falls der Karteninhaber Sozialgelder bezieht."

Hintergrund:
Der Koalitionsausschuss hat am Sonntag die Einführung einer "Blue Card" für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte beschlossen. Außerdem wird die Gehaltsschwelle des § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG von derzeit 66.000 Euro (Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung) auf 48.000 Euro gesenkt. Die unbefristete Niederlassungserlaubnis erlischt innerhalb der ersten drei Jahre für den Fall des Sozialtransferbezugs automatisch.


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