Maßnahmenpaket des BMELV zu Antibiotika in der Tierhaltung
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 09.11.2011
Pressemitteilung vom: 09.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Einsatz von Antibiotika transparenter machen, konsequent minimieren und Resistenzen bekämpfen Durch ein Paket gezielter Maßnahmen wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Einsatz von Antibiotika in der ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 09.11.2011] Maßnahmenpaket des BMELV zu Antibiotika in der Tierhaltung
Einsatz von Antibiotika transparenter machen, konsequent minimieren und Resistenzen bekämpfen
Durch ein Paket gezielter Maßnahmen wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung besser erfassen und die Datennutzung neu regeln. Ziel ist es, im Rahmen der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) bundesweit eine Minimierung der verabreichten Antibiotika-Mengen zu erreichen und die Überwachung durch die zuständigen Länderbehörden zu verbessern.
Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Es gibt klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Auch dürfen Antibiotika nicht zur Überdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Aufgabe der Länderbehörden. Die Länder sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe risikoorientiert zu kontrollieren.
Damit die zuständigen Landesbehörden ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben noch effektiver, noch schneller und noch unbürokratischer erfüllen können, damit Tierärzte sparsamer, bewusster und verantwortungsvoller mit Antibiotika umgehen und damit die Datenqualität über den Arzneimitteleinsatz in Deutschland grundlegend verbessert wird, plant das Bundesministerium eine Reihe von Maßnahmen:
•Sowohl das Arzneimittelgesetz (AMG), als auch die DIMDI-Arzneimittelverordnung sollen geändert werden. Die Informationen über die Abgabemengen an Tierärzte und die tatsächlichen Verbrauchsmengen von Antibiotika sollen so aufbereitet werden, dass die Länder diese Daten vollständig für Monitoring-Zwecke nutzen können. Auch die Daten über Geflügel-Arzneimittel stehen künftig den Bundesländern vollständig zur Verfügung. Die zuständigen Landesbehörden werden die obligatorischen Nachweise über die Anwendung von Tierarzneimitteln (Verbrauchsmengenerfassung) besser als bisher für Überwachungszwecke nutzen können. Alle Tierärzte müssen künftig die Nachweise an die zuständigen Behörden übermitteln: Die Überwachungsbehörden der Länder werden damit in die Lage versetzt, den Arzneimittelstrom von Tierärzten über Tierhalter bis hin zum Tier mengenmäßig gezielt zu erfassen.
•Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken wird erweitert und verschärft: Die Tierärzte werden sich künftig noch stärker an den Antibiotika-Leitlinien der Bundestierärztekammer sowie an dem Leitfaden für die orale Medikation orientieren müssen. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass bei einem übermäßigen Einsatz von Antibiotika das wichtigste Werkzeug, mit dem kranken Tieren geholfen wird, unwirksam werden kann.
•Mitte 2012 werden erstmals genaue Daten über die in Deutschland in den Verkehr gebrachten Tierarzneimittel-Mengen veröffentlicht. Anhand der Zahlen wird erkennbar, in welchen Postleitzahlbereichen besonders intensiv Antibiotika in der Tierhaltung zum Einsatz kommen. Zudem wird anhand der neuen Zahlen in Verbindung mit den regelmäßig erfassten Resistenzen bei Zoonoseerregern und kommensalen Bakterien analysiert werden können, welche Zusammenhänge zwischen dem mengenmäßigen Einsatz von Antibiotika und erkennbaren Hinweisen auf die Antibiotika-Resistenzentwicklung bestehen.
•Das BMELV hat eine Arbeitsgruppe "Antibiotika-Resistenz" gegründet. Sie hat den Auftrag, alle neuen Erkenntnisse wie etwa die Ergebnisse der Resistenz-Monitorings oder die Daten zu Abgabemengen zu analysieren, Risikobewertungen hinsichtlich der Antibiotika-Resistenzentwicklungen vorzunehmen und Strategien für das Risikomanagement zu erarbeiten.
So bedeutsam einerseits die erwähnte Datenerhebung für eine Bestandsaufnahme, für die Risikobewertung und für das Weiterentwickeln von Minimierungsstrategien für den Antibiotikaeinsatz ist, so deutlich muss andererseits klargestellt werden, dass die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder schon heute alle Instrumente in der Hand halten, um jedem Verdacht auf nicht sachgerechten und regelwidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln nachzugehen und dies zu unterbinden. Tierärztliche Hausapotheken und landwirtschaftliche Betriebe können jederzeit von Überwachungsbeamten aufgesucht und kontrolliert werden. Bei Verstößen stehen den Behörden ausreichend Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Das BMELV fordert die Bundesländer auf, von den Überwachungs-, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten mit aller Konsequenz Gebrauch zu machen.
Hintergrund zu DART und BfR-Forum
Die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART" wurde am 18. November 2008 anlässlich des Europäischen Antibiotikatages der Öffentlichkeit vorgestellt. Zentrales Ziel der gemeinsamen Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist die Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in Deutschland.
Für die Tiergesundheit sind Infektionskrankheiten und lokale bakterielle Prozesse (z.B. Abszesse) oder eine Sepsis (Blutvergiftung) von ähnlich großer Bedeutung wie für die Humanmedizin. Zusätzlich verursachen Infektionskrankheiten in landwirtschaftlichen Nutztierbeständen gravierende wirtschaftliche Schäden. Die Anwendung von Antibiotika dient nicht alleine der Gesundung von Tieren, sondern auch der Verhinderung der Übertragung krankmachender Bakterien von Tieren auf Menschen (Zoonosen). Hiervon profitieren Personen mit Tierkontakt (z.B. Landwirte und deren Familien, aber z.B. auch Hundebesitzer und deren Familien) und alle Verbraucher von Lebensmitteln und anderen Produkten, die vom Tier abstammen. Für die Lebensmittelkette gilt: Nur von gesunden Tieren können gesunde Lebensmittel gewonnen werden.
Das BMELV tritt seit Jahren dafür ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Maßstab zugrunde gelegt wird. Antibiotika dürfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen Gründen geboten ist. Daher ist bereits vor zehn Jahren im Arzneimittelgesetz (AMG) eine Beschränkung der Abgabe von systemisch wirksamen Antibiotika (11. AMG-Novelle) und eine Bindung von deren Anwendung an eine vorherige tierärztliche Untersuchung verankert worden.
Hauptprogrammpunkte der DART sind: Erfassung der Antibiotikamengen in der Veterinärmedizin, permanente Überwachung der Entwicklung der Antibiotika-Resistenzsituation, verbesserte Information von Tierärzten, Landwirten und Verbrauchern, Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes bei Verbesserung der Prophylaxe und Hygiene zur Verhinderung von Infektionskrankheiten, eine Antibiotika-Resistenzsituation, die auch in der Zukunft den Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika ermöglicht.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) lädt am 23. und 24. November 2011 Vertreter aus Wissenschaft, Gesellschaft, öffentlichen Institutionen und Politik zum 10. BfR-Forum Verbraucherschutz zum Thema Antibiotika-Resistenzen. Wissenschaftler aus dem veterinärmedizinischen und humanmedizinischen Bereich stellen den aktuellen Stand in den verschiedenen Bereichen dar. Die Dimension der Problematik und Begrenzungsstrategien werden ebenso erörtert wie die Hintergründe der Ausbreitung der Resistenzen. Dabei findet auch ein Austausch zwischen der veterinär- humanmedizinischen Perspektive statt. Am zweiten Tag rückt der Verbraucher als Lebensmittelkonsument in den Fokus. Ziel der Veranstaltung ist eine Standortbestimmung in den laufenden Bemühungen zur Begrenzung von Antibiotika-Resistenzen, um die Perspektive für das weitere Vorgehen weiter zu konkretisieren. Die Veranstaltung leistet auf diese Weise einen Beitrag zu der vor zweieinhalb Jahren von der Bundesregierung veröffentlichten Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie "DART".
Weitere Informationen unter www.bmelv.de/tierarzneimittel Informationen des BMELV auch auf Twitter: http://twitter.com/BMELV_Aktuelles
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Einsatz von Antibiotika transparenter machen, konsequent minimieren und Resistenzen bekämpfen
Durch ein Paket gezielter Maßnahmen wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung besser erfassen und die Datennutzung neu regeln. Ziel ist es, im Rahmen der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) bundesweit eine Minimierung der verabreichten Antibiotika-Mengen zu erreichen und die Überwachung durch die zuständigen Länderbehörden zu verbessern.
Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Es gibt klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Auch dürfen Antibiotika nicht zur Überdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Aufgabe der Länderbehörden. Die Länder sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe risikoorientiert zu kontrollieren.
Damit die zuständigen Landesbehörden ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben noch effektiver, noch schneller und noch unbürokratischer erfüllen können, damit Tierärzte sparsamer, bewusster und verantwortungsvoller mit Antibiotika umgehen und damit die Datenqualität über den Arzneimitteleinsatz in Deutschland grundlegend verbessert wird, plant das Bundesministerium eine Reihe von Maßnahmen:
•Sowohl das Arzneimittelgesetz (AMG), als auch die DIMDI-Arzneimittelverordnung sollen geändert werden. Die Informationen über die Abgabemengen an Tierärzte und die tatsächlichen Verbrauchsmengen von Antibiotika sollen so aufbereitet werden, dass die Länder diese Daten vollständig für Monitoring-Zwecke nutzen können. Auch die Daten über Geflügel-Arzneimittel stehen künftig den Bundesländern vollständig zur Verfügung. Die zuständigen Landesbehörden werden die obligatorischen Nachweise über die Anwendung von Tierarzneimitteln (Verbrauchsmengenerfassung) besser als bisher für Überwachungszwecke nutzen können. Alle Tierärzte müssen künftig die Nachweise an die zuständigen Behörden übermitteln: Die Überwachungsbehörden der Länder werden damit in die Lage versetzt, den Arzneimittelstrom von Tierärzten über Tierhalter bis hin zum Tier mengenmäßig gezielt zu erfassen.
•Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken wird erweitert und verschärft: Die Tierärzte werden sich künftig noch stärker an den Antibiotika-Leitlinien der Bundestierärztekammer sowie an dem Leitfaden für die orale Medikation orientieren müssen. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass bei einem übermäßigen Einsatz von Antibiotika das wichtigste Werkzeug, mit dem kranken Tieren geholfen wird, unwirksam werden kann.
•Mitte 2012 werden erstmals genaue Daten über die in Deutschland in den Verkehr gebrachten Tierarzneimittel-Mengen veröffentlicht. Anhand der Zahlen wird erkennbar, in welchen Postleitzahlbereichen besonders intensiv Antibiotika in der Tierhaltung zum Einsatz kommen. Zudem wird anhand der neuen Zahlen in Verbindung mit den regelmäßig erfassten Resistenzen bei Zoonoseerregern und kommensalen Bakterien analysiert werden können, welche Zusammenhänge zwischen dem mengenmäßigen Einsatz von Antibiotika und erkennbaren Hinweisen auf die Antibiotika-Resistenzentwicklung bestehen.
•Das BMELV hat eine Arbeitsgruppe "Antibiotika-Resistenz" gegründet. Sie hat den Auftrag, alle neuen Erkenntnisse wie etwa die Ergebnisse der Resistenz-Monitorings oder die Daten zu Abgabemengen zu analysieren, Risikobewertungen hinsichtlich der Antibiotika-Resistenzentwicklungen vorzunehmen und Strategien für das Risikomanagement zu erarbeiten.
So bedeutsam einerseits die erwähnte Datenerhebung für eine Bestandsaufnahme, für die Risikobewertung und für das Weiterentwickeln von Minimierungsstrategien für den Antibiotikaeinsatz ist, so deutlich muss andererseits klargestellt werden, dass die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder schon heute alle Instrumente in der Hand halten, um jedem Verdacht auf nicht sachgerechten und regelwidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln nachzugehen und dies zu unterbinden. Tierärztliche Hausapotheken und landwirtschaftliche Betriebe können jederzeit von Überwachungsbeamten aufgesucht und kontrolliert werden. Bei Verstößen stehen den Behörden ausreichend Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Das BMELV fordert die Bundesländer auf, von den Überwachungs-, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten mit aller Konsequenz Gebrauch zu machen.
Hintergrund zu DART und BfR-Forum
Die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART" wurde am 18. November 2008 anlässlich des Europäischen Antibiotikatages der Öffentlichkeit vorgestellt. Zentrales Ziel der gemeinsamen Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist die Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in Deutschland.
Für die Tiergesundheit sind Infektionskrankheiten und lokale bakterielle Prozesse (z.B. Abszesse) oder eine Sepsis (Blutvergiftung) von ähnlich großer Bedeutung wie für die Humanmedizin. Zusätzlich verursachen Infektionskrankheiten in landwirtschaftlichen Nutztierbeständen gravierende wirtschaftliche Schäden. Die Anwendung von Antibiotika dient nicht alleine der Gesundung von Tieren, sondern auch der Verhinderung der Übertragung krankmachender Bakterien von Tieren auf Menschen (Zoonosen). Hiervon profitieren Personen mit Tierkontakt (z.B. Landwirte und deren Familien, aber z.B. auch Hundebesitzer und deren Familien) und alle Verbraucher von Lebensmitteln und anderen Produkten, die vom Tier abstammen. Für die Lebensmittelkette gilt: Nur von gesunden Tieren können gesunde Lebensmittel gewonnen werden.
Das BMELV tritt seit Jahren dafür ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Maßstab zugrunde gelegt wird. Antibiotika dürfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen Gründen geboten ist. Daher ist bereits vor zehn Jahren im Arzneimittelgesetz (AMG) eine Beschränkung der Abgabe von systemisch wirksamen Antibiotika (11. AMG-Novelle) und eine Bindung von deren Anwendung an eine vorherige tierärztliche Untersuchung verankert worden.
Hauptprogrammpunkte der DART sind: Erfassung der Antibiotikamengen in der Veterinärmedizin, permanente Überwachung der Entwicklung der Antibiotika-Resistenzsituation, verbesserte Information von Tierärzten, Landwirten und Verbrauchern, Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes bei Verbesserung der Prophylaxe und Hygiene zur Verhinderung von Infektionskrankheiten, eine Antibiotika-Resistenzsituation, die auch in der Zukunft den Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika ermöglicht.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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