Kürzungen bei der Antidiskriminierungsstelle müssen zurückgenommen werden
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 09.11.2011
Pressemitteilung vom: 09.11.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Zu den abschließenden Verhandlungen des Etats der Antidiskriminierungsstelle am 10. November 2011 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags erklären Sven-Christian Kindler(Bündnis 90/Die Grünen) und der zuständige Berichterstatter der ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 09.11.2011] Kürzungen bei der Antidiskriminierungsstelle müssen zurückgenommen werden
Zu den abschließenden Verhandlungen des Etats der Antidiskriminierungsstelle am 10. November 2011 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags erklären Sven-Christian Kindler(Bündnis 90/Die Grünen) und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Schwanitz:
Die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Kürzungen des Etats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes müssen gestoppt werden, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz voll erfüllen kann.
Wir streiten gemeinsam mit Initiativen und Antidiskriminierungsnetzwerken in der ganzen Bundesrepublik für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft.
Noch immer werden viel zu viele Menschen im Alltag oder im Beruf aufgrund von Hautfarbe, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Alter benachteiligt.
Die von rot-grün angestoßene Einrichtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz war ein Meilenstein auf dem Weg in eine diskriminierungsfreie Gesellschaft- aber noch immer bleibt viel zu tun. Hierfür brauchen wir eine unabhängige, mit genügend Sach- und Personalmitteln ausgestattete Antidiskriminierungsstelle. Wir beantragen daher gemeinsam, die am 29. September 2011 von der schwarz-gelben Mehrheit im Haushaltsausschuss beschlossenen Kürzungen und Ausnahmen von den Flexibilisierungsregelungen zurückzunehmen und stattdessen die für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Verfügung stehenden Mittel auf die ursprünglich im Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Drucksache 16/1780) vorgesehenen 5,6 Millionen Euro zu erhöhen.
Hintergrund zur weiterführenden Information:
In der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses am 10. November 2011 besteht die Möglichkeit, die Kürzungen des Etats der ADS in Höhe von 367.000 Euro, die die Koalitionshaushälter Ende September beschlossen haben, zurück zu nehmen.
Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kommt gemäß ihrer Aufgabenbeschreibung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Diskriminierung in Deutschland zu.
Neben der Beratung von Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion bzw. Weltanschauung, einer Behinderung, ihrer sexuellen Identität oder des Alters benachteiligt und diskriminiert werden, gehören Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen sowie die regelmäßige Vorlage eines Berichtes mit Empfehlungen an den Deutschen Bundestag zu den Kernaufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
In dem auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Jahr 2006 beschlossenen Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wurden die für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes anfallenden laufenden Kosten auf 5,6 Millionen Euro jährlich beziffert. Die im Entwurf zum Bundeshaushalt 2012 vorgesehene personelle und finanzielle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Höhe 2,9 Millionen Euro ist dagegen völlig unzureichend und bleibt auch im internationalen Vergleich hinter den Anforderungen zurück.
Durch die am 29. September 2011 auf Antrag der Koalition vom Haushaltsausschuss beschlossenen zusätzlichen Kürzungen und Ausnahmen von den Flexibilisierungsregelungen wird die Situation noch weiter verschärft. Die Antidiskriminierungsstelle macht laut Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 mit einem Volumen von 2,9 Millionen Euro 0,00045% des gesamten Etats des Familienministeriums (6,48 Milliarden Euro) aus. Von insgesamt 16 Änderungsanträgen, die die Koalitionsberichterstatter Ende September im Haushaltsausschuss gestellt haben, bezogen sich acht der Kürzungsanträge auf die Antidiskriminierungsstelle.
Die Änderungsanträge, die unter anderem mit der Schuldenbremse begründet wurden, haben ein Gesamtvolumen von 367.000 Euro. Dieses Volumen entspricht einer Kürzung um 12,65 Prozent.
Dieses Vorgehen der schwarz-gelben Koalition hat eine unrühmliche Tradition. Denn es ist bereits das dritte Mal, dass in dieser Legislaturperiode der Etat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei den Haushaltsberatungen gekürzt wurde.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Zu den abschließenden Verhandlungen des Etats der Antidiskriminierungsstelle am 10. November 2011 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags erklären Sven-Christian Kindler(Bündnis 90/Die Grünen) und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Schwanitz:
Die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Kürzungen des Etats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes müssen gestoppt werden, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz voll erfüllen kann.
Wir streiten gemeinsam mit Initiativen und Antidiskriminierungsnetzwerken in der ganzen Bundesrepublik für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft.
Noch immer werden viel zu viele Menschen im Alltag oder im Beruf aufgrund von Hautfarbe, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Alter benachteiligt.
Die von rot-grün angestoßene Einrichtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz war ein Meilenstein auf dem Weg in eine diskriminierungsfreie Gesellschaft- aber noch immer bleibt viel zu tun. Hierfür brauchen wir eine unabhängige, mit genügend Sach- und Personalmitteln ausgestattete Antidiskriminierungsstelle. Wir beantragen daher gemeinsam, die am 29. September 2011 von der schwarz-gelben Mehrheit im Haushaltsausschuss beschlossenen Kürzungen und Ausnahmen von den Flexibilisierungsregelungen zurückzunehmen und stattdessen die für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Verfügung stehenden Mittel auf die ursprünglich im Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Drucksache 16/1780) vorgesehenen 5,6 Millionen Euro zu erhöhen.
Hintergrund zur weiterführenden Information:
In der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses am 10. November 2011 besteht die Möglichkeit, die Kürzungen des Etats der ADS in Höhe von 367.000 Euro, die die Koalitionshaushälter Ende September beschlossen haben, zurück zu nehmen.
Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kommt gemäß ihrer Aufgabenbeschreibung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Diskriminierung in Deutschland zu.
Neben der Beratung von Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion bzw. Weltanschauung, einer Behinderung, ihrer sexuellen Identität oder des Alters benachteiligt und diskriminiert werden, gehören Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen sowie die regelmäßige Vorlage eines Berichtes mit Empfehlungen an den Deutschen Bundestag zu den Kernaufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
In dem auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Jahr 2006 beschlossenen Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wurden die für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes anfallenden laufenden Kosten auf 5,6 Millionen Euro jährlich beziffert. Die im Entwurf zum Bundeshaushalt 2012 vorgesehene personelle und finanzielle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Höhe 2,9 Millionen Euro ist dagegen völlig unzureichend und bleibt auch im internationalen Vergleich hinter den Anforderungen zurück.
Durch die am 29. September 2011 auf Antrag der Koalition vom Haushaltsausschuss beschlossenen zusätzlichen Kürzungen und Ausnahmen von den Flexibilisierungsregelungen wird die Situation noch weiter verschärft. Die Antidiskriminierungsstelle macht laut Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 mit einem Volumen von 2,9 Millionen Euro 0,00045% des gesamten Etats des Familienministeriums (6,48 Milliarden Euro) aus. Von insgesamt 16 Änderungsanträgen, die die Koalitionsberichterstatter Ende September im Haushaltsausschuss gestellt haben, bezogen sich acht der Kürzungsanträge auf die Antidiskriminierungsstelle.
Die Änderungsanträge, die unter anderem mit der Schuldenbremse begründet wurden, haben ein Gesamtvolumen von 367.000 Euro. Dieses Volumen entspricht einer Kürzung um 12,65 Prozent.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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