Justizminister Kutschaty fordert besseren Schutz der Allgemeinheit vor psychisch gestörten Tätern: 'Bund muss nachbessern!'

  • Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 09.11.2011
Pressemitteilung vom: 09.11.2011 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf

Kurzfassung: Justizminister Thomas Kutschaty fordert einen besseren Schutz der Allgemeinheit vor hochgefährlichen, psychisch gestörten Straftätern. Wenn bei solchen Tätern die Gefährlichkeit erst nach dem Strafurteil erkennbar wird, müssten sie zum Schutz ...

[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 09.11.2011] Justizminister Kutschaty fordert besseren Schutz der Allgemeinheit vor psychisch gestörten Tätern: "Bund muss nachbessern!"


Justizminister Thomas Kutschaty fordert einen besseren Schutz der Allgemeinheit vor hochgefährlichen, psychisch gestörten Straftätern. Wenn bei solchen Tätern die Gefährlichkeit erst nach dem Strafurteil erkennbar wird, müssten sie zum Schutz der Allgemeinheit in geschlossenen Einrichtungen therapiert werden können, sagte Kutschaty heute (Mittwoch, 9. November 2011) auf der Justizministerkonferenz in Berlin.

Das Bundesjustizministerium müsse eine entsprechende Regelung in die Novelle zur Sicherungsverwahrung aufnehmen, forderte Kutschaty. Es sei grob fahrlässig, die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Spielräume zum Schutz der Bevölkerung nicht zu nutzen. Kutschaty kritisierte die andauernde Blockadehaltung des Bundes: "Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger muss sich endlich bewegen."

Kutschaty forderte den Bund erneut auf, zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen und darin eine Regelung zur Unterbringung psychisch gestörter Straftäter aufzunehmen. "Das Bundesjustizministerium hat zunächst über Gebühr lange gebraucht, überhaupt ein Konzept vorzulegen. Jetzt darf nicht weiter auf Zeit gespielt werden." Es werde nicht mehr gelingen, einen Gesetzentwurf noch in diesem Jahr dem Bundestag vorzulegen. Das gefährde den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeitplan, nach dem Bund und Länder bis Mai 2013 für eine Neuordnung der Sicherungsverwahrung gesorgt haben müssen.


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