Mit neuem VIG auf dem richtigen Weg

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 09.11.2011
Pressemitteilung vom: 09.11.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Schneller, kostengünstiger und unbürokratischer Zugang zu Informationen Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am heutigen Mittwoch eine Anhörung zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) abgehalten. Dazu erklären ...

[CDU/CSU-Fraktion - 09.11.2011] Mit neuem VIG auf dem richtigen Weg


Schneller, kostengünstiger und unbürokratischer Zugang zu Informationen

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am heutigen Mittwoch eine Anhörung zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) abgehalten. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

Als Ergebnis der heutigen Anhörung lässt sich festhalten: Die Koalition ist mit ihren Vorschlägen für die Verbesserung des Verbraucherinformationsgesetzes auf dem richtigen Weg. Dass sich einzelne Sachverständige noch mehr Zugang zu Informationen wünschen, ebenso wie andere bei der Herausgabe von Informationen Bedenken haben, zeigt: Mit dem neuen und anwenderfreundlichen VIG ist der Koalition der richtige Ausgleich zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen gelungen.

Die neuen Regelungen werden zahlreiche Verbesserungen für die Verbraucher in Deutschland bewirken. Der Bürger wird zukünftig schneller, kostengünstiger und unbürokratischer an Informationen durch die Behörden kommen. So werden etwa formlose Anfragen per Email oder Telefon möglich. Kosten werden nur noch bei sehr hohem Arbeitsaufwand für die Behörde durch den Anfragenden zu erstatten sein. Bei Rechtsverstößen ist das Einholen von Auskünften sogar bis 1000 Euro kostenfrei. Auch der Anwendungsbereich des VIG wird ausgeweitet. Künftig können Verbraucher auch Auskünfte über Spielzeug, Haushaltsgeräte und Heimwerker-Artikel einholen.

Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem weitere Konsequenzen aus den Dioxinfunden Anfang 2011 gezogen. Es wird eine Veröffentlichungspflicht bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften eingeführt. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht schnelleres Handeln im Krisenfall. Wenige schwarze Schafe und Kriminelle dürfen nicht länger ganze Branchen in Verruf bringen.

Im Weiteren parlamentarischen Verfahren wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion darauf achten, dass dieser vernünftige und sachgerechte Interessenausgleich zwischen dem Informationsbedürfnis der Verbraucher und den Schutzinteressen der Unternehmen an ihren Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erhalten bleibt.


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