Rösler: Neue Verordnung zur Außenhandelsstatistik entlastet Unternehmen von Bürokratiekosten

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 10.11.2011
Pressemitteilung vom: 10.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Rösler: Neue Verordnung zur Außenhandelsstatistik entlastet Unternehmen von Bürokratiekosten Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, hat die 16. Verordnung zur Änderung der ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 10.11.2011] Rösler: Neue Verordnung zur Außenhandelsstatistik entlastet Unternehmen von Bürokratiekosten


Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, hat die 16. Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung unterzeichnet. Damit wird die Schwelle für monatliche statistische Meldepflichten im Außenhandel mit EU-Mitgliedsländern ab dem 1. Januar 2012 angehoben. Unternehmen sind künftig erst dann verpflichtet, Informationen über ihre Ex- und Importe an das Statistische Bundesamt zu übermitteln, wenn der Wert dieser Warenbewegungen 500.000 Euro überschreitet. Zur Zeit liegt die Meldeschwelle noch bei 400.000 Euro.

Bundesminister Rösler: "Entbürokratisierung ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Anliegen. Von der Anhebung der Meldeschwellen in der Außenhandelsstatistik werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Rund 7000 Unternehmen - das sind etwa 11 Prozent der derzeit Meldepflichtigen - werden ab Januar 2012 von der Auskunftspflicht befreit. Insgesamt werden die Unternehmen dadurch knapp 8 Mio. Euro im Jahr an Bürokratiekosten sparen. Die Entbürokratisierungspolitik in diesem Bereich wird Schritt für Schritt umgesetzt. Weitere Schritte werden folgen."


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