Broschüre zu "EU-Regelungen des Ökologischen Landbaus neu aufgelegt
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW), 10.11.2011
Pressemitteilung vom: 10.11.2011 von der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat seine Broschüre mit umfassenden Erläuterungen und sämtlichen Gesetzestexten der "EU-Verordnung Ökologischer Landbau" vollständig überarbeitet, aktualisiert und in neuer Auflage ...
[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) - 10.11.2011] Broschüre zu "EU-Regelungen des Ökologischen Landbaus" neu aufgelegt
Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat seine Broschüre mit umfassenden Erläuterungen und sämtlichen Gesetzestexten der "EU-Verordnung Ökologischer Landbau" vollständig überarbeitet, aktualisiert und in neuer Auflage veröffentlicht.
Die Broschüre beschreibt alle Einzelheiten der Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln, erläutert ökologischen Pflanzenbau und Tierhaltung, informiert über die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel und über das Verfahren der Einfuhr von Ökoprodukten aus Drittländern. Ein vollständig neues Kapitel widmet sich der ökologischen Aquakultur, die nach den ergänzten EU-Regelungen hohe gesetzliche Standards zu Tier-, Gewässer- und Verbraucherschutz einhalten muss.
Seit 01.07.2010 müssen vorverpackte ökologische Lebensmittel verbindlich mit einem "EU-Bio-Logo" etikettiert werden. Die Broschüre gibt detaillierte Erläuterungen zur Verwendung dieses neuen Logos.
Für den ökologischen Pflanzenbau wurden die Anforderungen für die Herkunft organischer Düngemittel, die Vorgaben für Substrat- und Topfkulturen sowie für Pflanzgut im Kernobstanbau konkretisiert.
Im Bereich der ökologischen Tierhaltung bestand insbesondere für die Geflügelhaltung zusätzlicher Erläuterungsbedarf.
Minister Remmel: "Ich bin froh, dass die gesamte Herstellung, Verarbeitung und Kontrolle von Öko-Produkten gesetzlich geregelt ist und sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf diese klaren und eindeutigen Bestimmungen verlassen können. Damit wird das Vertrauen in den ökologischen Landbau gestärkt und die Nachfrage nach Ökoprodukten zusätzlich angeregt. Dies ist wiederum Voraussetzung für eine Ausweitung des ökologischen Landbaus mit seinen besonderen Leistungen für die Umwelt."
In Nordrhein-Westfalen wirtschaften derzeit insgesamt 3.282 Unternehmen nach den Grundregeln der EU-Verordnung, davon 1.800 Landwirte und über 1.400 Verarbeiter und Händler. Insgesamt werden 67.756 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind 4,6 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Nordrhein-Westfalens und 5,0 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Tel: 0211 / 4566 - 666
Fax: 0211 / 4566 - 621
E-Mail: infoservice@mkulnv.nrw.de
Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat seine Broschüre mit umfassenden Erläuterungen und sämtlichen Gesetzestexten der "EU-Verordnung Ökologischer Landbau" vollständig überarbeitet, aktualisiert und in neuer Auflage veröffentlicht.
Die Broschüre beschreibt alle Einzelheiten der Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln, erläutert ökologischen Pflanzenbau und Tierhaltung, informiert über die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel und über das Verfahren der Einfuhr von Ökoprodukten aus Drittländern. Ein vollständig neues Kapitel widmet sich der ökologischen Aquakultur, die nach den ergänzten EU-Regelungen hohe gesetzliche Standards zu Tier-, Gewässer- und Verbraucherschutz einhalten muss.
Seit 01.07.2010 müssen vorverpackte ökologische Lebensmittel verbindlich mit einem "EU-Bio-Logo" etikettiert werden. Die Broschüre gibt detaillierte Erläuterungen zur Verwendung dieses neuen Logos.
Für den ökologischen Pflanzenbau wurden die Anforderungen für die Herkunft organischer Düngemittel, die Vorgaben für Substrat- und Topfkulturen sowie für Pflanzgut im Kernobstanbau konkretisiert.
Im Bereich der ökologischen Tierhaltung bestand insbesondere für die Geflügelhaltung zusätzlicher Erläuterungsbedarf.
Minister Remmel: "Ich bin froh, dass die gesamte Herstellung, Verarbeitung und Kontrolle von Öko-Produkten gesetzlich geregelt ist und sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf diese klaren und eindeutigen Bestimmungen verlassen können. Damit wird das Vertrauen in den ökologischen Landbau gestärkt und die Nachfrage nach Ökoprodukten zusätzlich angeregt. Dies ist wiederum Voraussetzung für eine Ausweitung des ökologischen Landbaus mit seinen besonderen Leistungen für die Umwelt."
In Nordrhein-Westfalen wirtschaften derzeit insgesamt 3.282 Unternehmen nach den Grundregeln der EU-Verordnung, davon 1.800 Landwirte und über 1.400 Verarbeiter und Händler. Insgesamt werden 67.756 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind 4,6 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Nordrhein-Westfalens und 5,0 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe.
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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