Doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 10.11.2011
Pressemitteilung vom: 10.11.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts erklärt der Sprecher der Querschnittsarbeitsgruppe Migration und Integration der ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 10.11.2011] Doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen


Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts erklärt der Sprecher der Querschnittsarbeitsgruppe Migration und Integration der SPD-Bundestagsfraktion Rüdiger Veit:

Seit 1999 fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft. Das gilt für hier geborene Kinder ebenso wie für Migranten, die sich einbürgern lassen möchten.

Für hier geborene Kinder muss der Optionszwang abgeschafft werden.

Die derzeitige Regelung ist ein Kompromiss, der nur deshalb geschlossen wurde, weil sich die 1999 regierende rot-grüne Koalition mit ihrer konsequenten Forderung nach doppelter Staatsangehörigkeit nicht gegen den unionsdominierten Bundesrat durchsetzen konnte: Wird ein Kind in Deutschland geboren und hält sich ein Elternteil als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wenn es volljährig wird, muss es sich aber zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen ausländischen Staatsangehörigkeit seiner Eltern entscheiden. Hat es sich bis zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Dieses Verfahren behindert die Integration. Es bringt Jugendliche in unnötige Loyalitätskonflikte. Ihre Heimat und ihre Lebenswirklichkeit finden sie in Deutschland. Gleichzeitig fühlen sich viele von ihnen den kulturellen Traditionen des Herkunftslandes ihrer Eltern verpflichtet. Deren Staatsbürgerschaft aufzugeben, kann als Akt der Abkehr von eigenen Traditionen missverstanden werden und fällt ihnen daher oftmals schwer. Könnten sie beide Staatsangehörigkeiten behalten, entstünde sicher kein Schaden.

Der integrationspolitische Schaden entsteht vielmehr dadurch, dass viele Jugendliche aus der deutschen Staatsbürgerschaft heraus gedrängt werden. Wir können nicht einerseits die geringen Einbürgerungszahlen beklagen und andererseits eine hohe Anzahl junger Menschen faktisch aus der deutschen Staatsbürgerschaft heraus drängen.

Das Optionsmodell schafft außerdem überflüssige Bürokratie. Es beinhaltet ein aufwändiges und fehleranfälliges Verfahren und wirft zahllose Rechtsprobleme auf. Im Übrigen fordern wir die Hinnahme doppelter Staatsbürgerschaft auch für die Einbürgerung. Ein Ausländer, der sich einbürgern lässt, soll seine alte Staatsangehörigkeit nicht länger aufgeben müssen. Das ist bei mehr als 50 Prozent der Einbürgerungen bereits heute der Fall, weil es diverse Ausnahmen gibt. Das konsequente Bekenntnis zu doppelter Staatsangehörigkeit würde Ungleichbehandlungen beseitigen und endlich mit dem veralteten staatsrechtlichen Dogma der Verhinderung von Mehrstaatigkeit brechen.


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