Bundesregierung muss Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung endlich umsetzen

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 10.11.2011
Pressemitteilung vom: 10.11.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der Debatte in der Innenausschuss-Sitzung des Deutschen Bundestages zum Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, erklärt der zuständige Berichterstatter der ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 10.11.2011] Bundesregierung muss Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung endlich umsetzen


Anlässlich der Debatte in der Innenausschuss-Sitzung des Deutschen Bundestages zum Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Die Koaliationsfraktionen sind sich bei der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung immer noch nicht einig. Ihr Streit geht zulasten der inneren Sicherheit.

Wie das Innenministerium gegenüber dem Ausschuss erklärte sei die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahren erreicht und der Bundesregierung eine zweimonatige Frist zur Umsetzung der Richtlinie gesetzt worden. In dem zweiten Mahnschreiben aus Brüssel werde ausgeführt, dass die Richtlinie von Deutschland zwingend sofort umzusetzen sei. Ausdrücklich weise die Kommission darauf hin, dass das von der FDP favorisierte Quick-Freeze-Verfahren dazu nicht geeignet ist. Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium Dr. Ole Schröder (CDU) musste auf Nachfrage einräumen, dass es nach wie vor noch keine Einigung mit dem Bundesministerium für Justiz gibt, was die konkrete Umsetzung angeht.

Die Strategie der Koalitionsfraktionen, das Thema auf die lange Bank zu schieben, ist damit gescheitert. Der fundamentale Dissens zwischen CDU/CSU und FDP in dieser Frage lässt sich nicht mehr länger unter der Decke halten. Die Bundesregierung muss sich nun entscheiden, ob sie die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen oder sie grundsätzlich ablehnen und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen will.

Auf alle Fälle ist eine weitere Hängepartie weder den Sicherheitsbehörden noch den Bürgern zuzumuten.


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